Betreuungs- und Entlastungsleistungen

VB

09113 Chemnitz - Hilbersdorf
04.04.2024

Beschreibung

Der Entlastungsbetrag ist im § 45b SGB XI gesetzlich verankert und beträgt 125,- EUR monatlich (entspricht einem Leistungsumfang von ca. 3 Stunden je Monat).
Unsere Tätigkeiten in der Haushaltshilfe und Betreuung
• Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches des Pflegebedürftigen
• Waschen und Einräumen der Wäsche
• Einkaufen und Besorgungen
• Beaufsichtigung
• Begleitung (Spazierengehen, Besuch von Verwandten, Kirchgang, etc.)
• Beschäftigung (Gedächtnistraining, Gesellschaftsspiele, Gesellschaftsspiele, etc.)
• Beaufsichtigung (Anwesenheit einer Betreuungsperson)
• Weitere Leistungen finden Sie auf unserer Internetseite
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Entlastungsleistung ist mindestens der Pflegegrad 1. Der Betrag ist für alle Pflegegrade identisch und kann nur von anerkannten Anbietern abgerechnet werden. So kann z.B. eine selbstständige bzw. freiberufliche Putzfrau nicht über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Haushaltshilfen und Betreuungskräfte müssen über einen zertifizierten Anbiete bezogen werden.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Der Entlastungsbetrag bzw. von der Pflegekasse genehmigte Leistungen sind für eine Vielzahl von Leistungen verwendbar – von Haushaltsnahen Dienstleistungen über Fahr- und Alltagsbegleitung, bis hin zu Betreuungsmaßnahmen.

Sie haben noch Fragen zum Entlastungsbetrag oder benötigen eine Haushaltshilfe?

Weitere Leistungen und Infos finden Sie auf unserer Internetseite.

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