Bestway Pool 4 x 2 m
180 € VB
Nur Abholung- Zustand In Ordnung
Beschreibung
Verkaufe einen Bestway Pool mit den Maßen:
Länge ca. 4 m
Breite ca. 2 m
Höhe 1 m
Füllhöhe: ca., 90 cm
Wasserkapazität zu 90 % gefüllt: 6.478 Liter (L 404 x B 201 x H 100 cm)
Maße mit Filterpumpe oder Sandfilteranlage:
ca. L 404 x B 201 x H 100 cm
Aufbaumaß: max. L 441 x B 241 cm
Gewicht mit Sandfilteranlage: ca. 56,25 kg (L 404 x B 201 x H 100 cm)
Sehr stabiles Material.
Pool ist von 2014. Wurde aber nur ca. 6-mal aufgebaut.
Dabei ist: Pool, Sandfilteranlage, Schwimmer, Leiter und Schläuche.
Pool lag immer im Dunklen und im Kühlen. Gebrauchspuren sind natürlich vorhanden. Schläuche müssten eventuell mal ausgetauscht werden.
Pool muss nun einem kleineren Whirlpool weichen.
Die ersten 2 Bilder der Pool von 2014, und das dritte Bild der Pool im Jahr 2022.
Da Privatverkauf keine Garantie und Rücknahme der Ware.
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Armin Jung
Waldweg 3
35085 Ebsdorfergrund - Ebsdorf
Kontakt:
Telefon: 06424 9245442 Mobil: 015776061722
Telefax:
E-Mail: aj@maschinenverleih-jung.de
Registereintrag:
nein
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
"Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG"
Aufsichtsbehörde:
nein
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
nein
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Armin Jung
aj@maschinenverleih-jung.de
Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
Armin Jung
aj@maschinenverleih-jung.de
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Allgemeine Geschäftsbedingung:
§1 Pflichten des Mieters
1.1 Der Mieter bestätigt, dass er den Mietgegenstand gemäß der Inventarliste §4 ( §4 wird im Mietvertrag aufgeführt, ist der zu mietende Gegenstand) vollständig und mängelfrei übernommen hat.
1.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.
1.3 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand dem Vermieter zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht / verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon hier parallele
Schadensersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab.
1.4 Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet. Kraftstoff für die Maschinen, ist Sache des Mieters. Kraftstoff siehe Merkblatt.
1.5 Bei Überschreitung der Mietzeit §5, Toleranz 15 min, wird dem Mieter Kosten von 5,00 € pro halbe Stunde in Rechnung gestellt.
1.6 Bei früherer Rückgabe als die eigentliche Mietzeit, gibt es keine Vergünstigungen, und der Mieter hat den vollen Preis zu bezahlen. Dies gilt auch bei Wetter oder sonstigen Einflüssen.
1.7 Der Mieter hat den Mietgegenstand sauber und gereinigt zu übergeben. Ansonsten wird eine Nachreinigungsgebühr von 10,00 € erhoben.
1.8 Nachzahlungen werden separat Abgerechnet, und werden nicht im Mietvertrag festgehalten.
§2 Übergabe und Rückgabe
2.1 Bei der Übergabe des Gegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Anhand der Inventarliste §4, sind Vollständigkeit und Zustand des Gegenstandes zu kontrollieren. Der Mieter bescheinigt mit dem Unterzeichnen des Mietvertrages, den Gegenstand auf Vollständigkeit, und defekten Kontrolliert zu haben. Vor der Übergabe wird von dem Gegenstand ein Bild gemacht. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über.
2.2 Bei der Rückgabe des Gegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Anhand der Inventarliste §4, sind Vollständigkeit und Zustand des Gegenstandes zu kontrollieren. Nach der Rückgabe wird der Gegenstand mit dem Bild, das vor der Herausgabe gemacht wurde,
verglichen. Sollte der Mieter bei der Rückgabe auf die Materialkontrolle verzichten, so gilt der Vermieter als alleinige Kontrollperson. Er ist in diesem Fall berechtigt, Fehlbestände festzustellen, und den Zustand des Gegenstandes und seines Inventar nach seinem Ermessen verbindlich zu beurteilen.
2.3 Bei Kautionszahlung bestimmt der Vermieter die Höhe der Kaution. Bei Rückgabe erhält der Mieter den vollen Betrag zurück, es sei denn, es sind Mängel entstanden, die ein einbehalten der Kaution rechtfertigen.
§3 Haftung
3.1 Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift des Mietvertrages, das er in die zu mietende Maschine eingewiesen wurde, oder schon Erfahrung in der Bedienung und Handhabung der Maschine zu haben. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre, ist der Betrieb der Maschine nicht gestattet.
3.2 Bei Schäden die durch den Mieter bei sich und dritten entstehen bzw. verursacht werden, haftet der Mieter selbst. Der Vermieter übernimmt keine Haftung. Auch hat der Mieter sich an die Bedienungsanleitung / Merkblatt zu halten. Auch hier haftet der Mieter bei Nichteinhaltung.
3.3 Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter, die Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen anerkannt, verstanden, und mit einer Bedienungsanleitung / Merkblatt erhalten zu haben.