- Grundstücksart Baugrundstück
- Angebotsart Kaufen
- Grundstücksfläche 549 m²
- Provision Mit Provision
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Das Baugundstück (Baulücke) liegt in ruhiger und gewachsener Wohnlage.
Ärzte, sämtliche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und die S-Bahnhaltestelle (S 6) in Richtung Stuttgart befinden sich vor Ort. Mit dem Fahrrad erreichen Sie gut das Zentrum für Forschung und Vorausentwicklung von Bosch.
Das voll erschlossene und angeschlossene Grundstück ist bebaubar mit einem freistehenden Einzel oder Doppelhaus, GRZ 0,4, GFZ 0,7, Vollgeschosse II (I+ID)
Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt.
Anbieter-Objekt-ID: 6800
Rechtliche Angaben
Firma: Kreissparkasse Böblingen
Vertretungsberechtigter: Michael Fritz (Vorsitzender), Oliver Braun, Markus Linha
Strasse: Wolfgang-Brumme-Allee 1
PLZ/Ort: D-71034 Böblingen
Telefon: 07031 77-1000
E-Mail: info@kskbb.de
Homepage: www.kskbb.de
Handelsregister: HRA 242351
Handelsregisternummer: Amtsgericht Stuttgart
Berufsaufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank
Sonnemannstraße 20
60314 Frankfurt am Main
www.ecb.europa.eu
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
und
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt am Main
www.bafin.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 145047408
Online-Streitbeilegung: https://www.sv-bw.de/schlichtung
Schlichtungsstelle: Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart.
Verbraucherinformationen
a) Allgemeine Informationen zum Vertragspartner
Name und unsere Anschrift:
Kreissparkasse Böblingen
Wolfgang-Brumme-Allee 1
71034 Böblingen
Telefon: 07031 77-1000
E-Mail: info@kskbb.de
Gesetzliche Vertretungsberechtigte:
Vorstand
Michael Fritz (Vorstandsvorsitzender), Oliver Braun, Markus Linha
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
D-53117 Bonn
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Stuttgart
HRA 24 23 51
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 145047408
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat zur Klärung und Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den ihm angeschlossenen Sparkassen und Verbundunternehmen und deren Kunden eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Näheres regelt die Schlichtungsordnung des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Schlichtungsstelle zu richten:
Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
b) Informationen zu Ihrem Maklervertrag
Wesentliche Leistungsmerkmale:
Die Sparkasse wird mit dem Nachweis von Kauf-/Miet-Interessenten oder zur Vermittlung eines Kauf-/Miet-Vertrags für das in der Vertragsurkunde bezeichnetet Objekt beauftragt. Die Sparkasse darf auch für Kauf-/Miet-Interessenten entgeltlich tätig werden.
Preise:
Der Auftraggeber zahlt beim Zustandekommen eines Kauf-/Miet-Vertrages eine Provision, die sich nach der Höhe des Kauf-/Miet-Preises einschließlich Mehrwertsteuer bemisst. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der in der beigefügten Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarung. Der Auftraggeber hat die Provision auch dann zu entrichten, wenn er die vertraulichen Nachweise ohne Zustimmung der Sparkasse an einen Dritten weitergibt und dieser Dritte einen Kauf-/Miet-Vertrag über das nachgewiesene Objekt abschließt.
Weitere vom Auftraggeber zu zahlende Steuern und Kosten:
Bei steuerlichen Fragen sollte sich der Auftraggeber an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Kosten, die dem Auftraggeber von Dritten in Rechnung gestellt werden (z. B. für Telefon, Internet, Porti) hat der Auftraggeber selbst zu tragen.
Zusätzliche Telekommunikationskosten:
Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der Sparkasse nicht in Rechnung gestellt.
Zahlung und Erfüllung des Vertrags:
Die Sparkasse erfüllt Ihre Verpflichtungen aus dem Auftrag, indem sie dem Auftraggeber Kauf-/Miet-Interessenten nachweist oder einen Kauf-/Miet-Vertrag für das in der Vertragsurkunde bezeichnete Objekt vermittelt. Es werden keine von den gesetzlichen Vorschriften (271 BGB) abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart.
Mindestlaufzeit des Vertrags und Kündigungsregeln:
Die Mindestlaufzeit des Vertrags ergibt sich aus der in der beigefügten Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarung. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.
Kündigungsrechte des Auftraggebers aus wichtigem Grund richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (314 BGB).