Baugrundstück zum Verwirklichen

45.000 €

  • Grundstücksart Baugrundstück
  • Angebotsart Kaufen
  • Grundstücksfläche 1.083 m²
  • Verfügbar ab August 2023
  • Provision Mit Provision
  • Online-Besichtigung Nicht möglich

Standort

96361 Bayern - Steinbach

Beschreibung

Objektbeschreibung

Dieses wunderschöne Baugrundstück mit ca. 1.083 m² liegt in einer ruhigen und idyllischen Hanglage. Das rechteckig geschnittene Areal neigt sich von Norden nach Süden mit optimaler Ausrichtung für Sonnengarantie. Errichten Sie an diesem Platz Ihren Traum vom Wohnen. Hier könnte laut Bauamt ganz flexibel Ihr Eigenheim entstehen. Dieses Grundstück ist ideal für Naturliebhaber und Menschen, die dem Alltag entfliehen möchten.

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Lagebeschreibung

"Zwischen Tal und Berges Höh´n liegt mein Windheim wunderschön..." Genau die Worte beschreiben einen harmonisch eingesenkten Ort im Tal von Ölschnitz und Kummbach 579 m über dem Meeresspiegel inmitten des Naturparks Frankenwald. Der Frankenwald und der angrenzende Thüringer Wald sorgen mit ihrer Mittelgebirgslage für ein erholsames Klima. Windheim ist ein Gemeindeteil von Steinbach am Wald und liegt mit seinen ca. 900 Einwohnern im oberfränkischen Landkreis Kronach in Bayern. Durch einen gut getakten ÖPNV ist Windheim an den öffentlichen Nahverkehr und den Bahnanschluss in Steinbach am Wald angeschlossen. Mit dem PKW wird der Ort über die Kreisstraße 18 und 35 in alle Himmelsrichtungen sehr gut vernetzt. Lediglich vier Kilometer fährt man zur ausgebauten Bundesstraße 85 und ca. 45 km zur Autobahn 9 und 73. Das Dorf bietet sehr gute Voraussetzungen seinen Lebensmittelpunkt in Windheim neu zu starten.

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Das Baugrundstück ist Bauerwartungsland und ist bereits vollerschlossen (Strom, Wasser, Telekommunikation und Gas).

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Provisionshinweis

Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.

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