Baugrundstück in Wilhelmshorst 946 m² Öffentliche Ausschreibung

325.000 € VB

  • Grundstücksart Baugrundstück
  • Angebotsart Kaufen
  • Grundstücksfläche 946 m²
  • Verfügbar ab Mai 2024
  • Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
  • Online-Besichtigung Nicht möglich

Standort

14552 Brandenburg - Michendorf

Beschreibung

Öffentliche Ausschreibung: Verkauf Grundstück

Sehr geehrte Bauinteressierte!

Die Gemeinde Michendorf bietet das Grundstück Flurstück 503 der Flur 5, Gemarkung Wilhelmshorst (Brunnenplatz 1A) zum Verkauf an.

Das Grundstück hat eine Größe von 946 m², ist vollständig erschlossen, lastenfrei und kann mit einem Einfamilienhaus gemäß § 34 BauGB bebaut werden. Die Bebaubarkeit hat sich den nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund¬stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung (mit maximal 2,0 Vollgeschossen) einzufügen. Eine eventuelle Beantragung einer Waldumwandlung kann nötig sein. Im Weiteren sind die Festsetzungen des Bebauungsplans 02/2002 „Wilhelmshorst Süd“ zu beachten. Die rechtsverbindlichen Bauleitpläne sind im Geoportal der Gemeinde Michendorf einsehbar.

Das Mindestgebot liegt bei 325.000,00 €. Die Vergabekriterien und Zuschlagserteilung richten sich nach der „Richtlinie für den Verkauf gemeindeeigner Wohnbaugrundstücke in der Gemeinde Michendorf - Einheimischenmodell“, abrufbar unter www.michendorf.de/Verwaltung/Ortsrecht & Satzungen/Finanzen

Bei Interesse reichen Sie bitte Ihr Angebot mit Ihren aussagekräftigen Angaben und den Nachweisen entsprechend des „Einheimischenmodells“ unter Verwendung des Bewerbungsbogens in einem verschlossenen Umschlag mit der deutlichen Kennzeichnung „Gebot für Brunnenplatz 1 A“ bis 31. Mai 2024 bei der Gemeinde Michendorf, Fachbereich Finanzen, Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf ein. Der Vordruck befindet sich auf der Internetseite der Gemeinde, unter der Rubrik „Ausschreibungen“ oder unter „Ortsrecht/Satzungen“, ist aber auch in der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Die Vergabe erfolgt nach dem „Einheimischenmodell“. Gebote, welche vor Beginn und nach Beendigung der Ausschreibungsfrist eingehen bzw. die Kriterien der Richtlinie nicht erfüllen, bleiben unberücksichtigt, ebenso Gebote, welche das Mindestgebot unterschreiten.

Sollten Sie nähere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an den Sachbereich Liegenschaften (Tel.: 033205 598-46)

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