6 Eigentumswohnungen in Schmölln OT Röthenitz (Einzelverkauf möglich)

114.796 €

  • Wohnfläche 349,34 m²
  • Zimmer 18
  • Online-Besichtigung Nicht möglich

Standort

Markt 1, 04626 Thüringen - Schmoelln

Beschreibung

**Öffentliche Ausschreibung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung**

Durch den Beschluss des Hauptausschusses des Stadtrates der Stadt Schmölln (Nr. B 0919/2023) werden auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung gegen Höchstgebot unter Beachtung des Mindestgebotes insgesamt 6 Eigentumswohnungen verkauft.

**Den Bekanntmachungstext samt Anlagen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Schmölln über folgenden Link:**

**https://www.schmoelln.de/wirtschaft-und-bauen/weitere-seiten/grundstuecke-und-immobilien**

Art: 6 Eigentumswohnungen (dreigeschossiges Wohnhaus ohne ausgebauten Dachgeschoss und mit Unterkellerung)

Objektadresse: Am Wiesengrund 1 und 3, 04626 Schmölln OT Röthenitz

Gemarkung: Röthenitz, Flur: 1, Flurstück: 56/2

Wohnfläche pro Wohnung: ca. 60,00 m² durchschnittlich

Mindestgebot: 114.795,58 € (bei Gesamtkauf)

Die 6 Wohnungen können sowohl als Einzel- oder Gesamtkauf erworben werden. Beachten Sie dazu bitte die Gesamtübersicht.

Das dreigeschossige Wohngebäude Am Wiesengrund 1-3 befindet sich in einer sehr ländlichen Lage der Stadt Schmölln im Ortsteil Röthenitz, welches ca. 1960 als Neubau zzgl. Kellergeschoss errichtet wurde. Eine Teilsanierung erfolgte ca. 1995. Weitere Informationen zu den einzelnen Wohnungen entnehmen Sie bitte aus den beigefügten Anlagen. Derzeitig sind die Wohneinheiten teilweise bewohnt. Es liegt ein aktuelles Verkehrswertgutachten vor.

Interessenten können ihre Erwerbsanträge unter Angabe der Preisvorstellung für die jeweilige Wohneinheit (oder Gesamtkauf) in der Stadtverwaltung Schmölln, Bauamt, Markt 1, 04626 Schmölln, im verschlossenen, gekennzeichneten Umschlag mit der Aufschrift „Angebot - Grundstücksausschreibung Eigentumswohnung Röthenitz“ einreichen. Erwerbsanträge für einen möglichen Gesamtkauf werden vorrangig behandelt.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Schmölln. Es besteht keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes, der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe-/Vertragsordnung für Bauleistungen finden keine Anwendung.

Für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins, Einsichtnahme in vorhandene Unterlagen oder weitere Auskünfte können Sie sich sehr gern telefonisch unter 034491 76 165 an das Bauamt der Stadtverwaltung Schmölln wenden.

gez. Sven Schrade

Bürgermeister

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