2 x 3-R-Wohnungen aus ehemaligen Praxisräumen entstehen lassen!

160.000 €

  • Wohnfläche 144 m²
  • Zimmer 6
  • Schlafzimmer 4
  • Badezimmer 2
  • Verfügbar ab Mai 2024
  • Wohnungstyp Hochparterre
  • Baujahr 1910
  • Provision Mit Provision
  • Altbau
  • Keller
  • Dachboden
  • Aktuell vermietet

Standort

15890 Brandenburg - Eisenhüttenstadt

Beschreibung

Objektbeschreibung:

Hier handelt es sich um ehemalige Wohnungen, die seit fast 20 Jahren als Zahnarztpraxis und Zahntechnikräume genutzt wurden. Die Zahnarztpraxis befindet sich im Erdgeschoss des Hauses, die Zahntechnikräume sowie ein Aufenthaltsraum befinden sich im 1. Obergeschoss des Hauses. Die Praxis wird aus Altersgründen geschlossen. Alle Räume werden nach Einstellung der Tätigkeiten entsprechend rückgebaut, so dass im Kern wieder 2 autonome Wohnungen entstehen. Es müssen dann lediglich entsprechend Küchen und Bäder für Wohnzwecke hergerichtet werden. Die Umnutzung wieder zu Wohnungen muss dann beantragt werden.

Lage:

In der Altstadt von Eisenhüttenstadt gelegen (Sanierungsgebiet). Vor dem Haus befinden sich öffentliche und kostenfreie Parkplätze. Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomien befinden sich in unmittelbarer Nähe. Ärzte, Zahnärzte und Apotheken sind fußläufig in kurzer Zeit erreichbar. Eine Bushaltestelle befindet sich 80 Meter vom Haus entfernt. Den Bahnhof erreicht man in 10 Minuten zu Fuß. Zur Autobahn A12 gelangt man in 20 Autominuten, zum Flughafen BER in etwa 60 Autominuten.

Ausstattung:

Die Ausstattung ist normal. Wasseranschlüsse, Entwässerungsrohre, Elektrik- alles ist vorhanden, muss nur wohnungsgerecht komplettiert werden.

\- Erdgasheizung (zentral) mit Heizkörpern in den Räumen

\- Doppelt verglaste PVC-Fenster (im Erdgeschoss Rollläden)

\- Wände teilweise 1,5 Meter hoch mit Paneelen versehen (als Abriebschutz bei wartenden Patienten vorgesehen)

\- hohe Räume

\- Großer Bodenbereich

\- Kellerbereich

\- Innentüren aus Holz

\- Fußbodenbeläge Laminat, PVC, Textil

Energieausweis: Liegt zur Besichtigung vor

Sonstiges:

Das Haus wurde 2005 mit einem Teilungsvertrag in ein wohneigentumsrechtlich abrechenbares Objekt umgewandelt. Der gegenständliche Teil umfasst 40/100 des Gesamtobjektes.

Der Käufer zahlt an den Makler eine Maklergebühr in Höhe von 3,57% (vom Kaufpreis inkl. Mwst.).

Der Verkäufer zahlt an den Makler ebenfalls 3,57% Maklergebühr (vom Kaufpreis inkl. Mwst.).

Eine Besichtigung der Räume vereinbaren Sie bitte mit Herrn Martin Woßler unter 0172-3931261 oder per Mail.

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