100 kWp PV-Anlage: steuerfreie Auszahlung nutzen durch Solar

VB

28199 Neustadt - Hohentor
08.05.2024

Beschreibung

Wir helfen Ihnen bei der Versteuerung Ihrer Abfindung und beraten Sie kostenlos!

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Sie müssen in diesem Jahr oder den vergangenen Jahren eine Abfindung versteuern und möchten bei dieser Abfindung Steuern sparen?

Dann sollten Sie unbedingt über den Kauf einer Photovoltaik Anlage nachdenken, denn die Kombination aus einer Abfindung mit Fünftel Regelung und einem Investitionsabzugsbetrag bietet hochinteressante Steuervorteile!

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ABFINDUNG STEUERN SPAREN MIT EINEM INVESTITIONSABZUGSBETRAG (IAB)

Wie Sie bei der Abfindung Steuern sparen mit einem Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG: Da es sich bei einer Photovoltaikanlage um ein bewegliches Wirtschaftsgut handelt, kann bereits bis zu 3 Jahren vor der Anschaffung eine Abschreibung von 40% der Investitionssumme steuerlich geltend gemacht werden. (die Solaranlage wird dachparallel installiert und ist somit kein fester Bestandteil des Gebäudes)

Durch den IAB kann das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Abfindung bis zu 0€ gesenkt werden, auch wenn das Jahr bereits vergangen ist.

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ABFINDUNG VERSTEUERN OHNE PV ANLAGE

gemeinsames zu versteuerndes Einkommen in 2017 75.000€
Steuerzahlung 18.063€
Steuerzahlung mit 1/5 (20.000€) der Abfindung, zu versteuerndes Einkommen 95.000€ 26.495€
Steuerzahlung auf 1/5 der Abfindung (26.495€ – 18.063€) 8.432€
Steuerzahlung auf die Abfindung mit Fünftel Regelung (5 x 8.432€) 42.160€

=> Steuerzahlung in 2017 ohne PV Anlage: 60.223€
STEUERZAHLUNG 2017 (OHNE PV ANLAGE): 60.023 €


ABFINDUNG STEUERN SPAREN MIT PV ANLAGE
Photovoltaik Anlage Summe 187.500€
Verringerung des zu versteuernden Einkommens durch IAB (40%) 75.000€
Neues zu versteuerndes Einkommen in 2017 ohne Abfindung 0€
Steuerzahlung auf ein Fünftel der Abfindung (20.000€) 390€
Gesamte Steuerzahlung mit Fünftel Regelung (5 x 390€) 1.950€

=> Steuern sparen in 2017 durch PV Anlage: 58.273€
STEUERZAHLUNG 2017 (MIT PV ANLAGE): 1.950 €

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FAZIT: EINES DER LUKRATIVSTEN INVESTMENTS ÜBERHAUPT
Die Steuerersparnis ist enorm. In diesem Beispiel liegt die Steuerersparnis bei 58.273€. Für die Finanzierung werden lediglich ein Eigenkapital (20%) von 28.125€ benötigt, so bleibt ein Überschuss von 30.148€.
Durch die Finanzierung und die gesetzlich garantierten Einnahmen, zahlt sich die Anlage mit einem Gewinnüberschuss innerhalb von 15 Jahren von selbst ab.

Insgesamt erwirtschaftet die Anlage voraussichtlich Gewinne in Höhe von 337.500€.

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VORTEILE EINES PHOTOVOLTAIK DIREKTINVESTMENT
- Keine eigene Dachfläche – Die Anlage wird auf einer fremden Dachfläche gebaut, so kann die Größe der Anlage an die Höhe der Abfindung angepasst werden.
- 100% Eigentum – Der Käufer erwirbt Eigentum an allen Komponenten, kein Fond, keine Beteiligung
- Erstrangige Dienstbarkeit – Ein Grundbucheintrag sorgt über die gesamte Laufzeit für höchstmögliche Sicherheit
- Gesetzlich garantierte Einnahmen – Rendite von über 7% durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz für 20 Jahre
- Sicherheit – Jede Anlage ist Vollkasko und Haftpflichtversichert
- Rundum-Sorglos-Paket: Optional übernehmen wir die Wartung & Verwaltung der Anlage

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PHOTOVOLTAIKANLAGEN RECHNEN SICH AUCH OHNE STEUERVORTEILE
Solaranlagen rechnen sich nicht nur im Zusammenhang mit einer Abfindung oder einer Steuerzahlung. Allgemein zählen Solaranlagen aufgrund der gesetzlich geregelten Einspeisevergütung, der gut kalkulierbaren Sonneneinstrahlung und der wartungsarmen Technik zu einer der sichersten sowie kalkulierbarsten Geldanlagen und das mit attraktiven Renditen von über 7%. Verbindet man nun die Optimierung der Steuerzahlung auf die Abfindung und die Anschaffung einer Photovoltaik Anlage, so erhält man eines der lukrativsten Investments überhaupt.

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