⭕(24h/10€) Vermiete Deckenschleifer ⭕
10 €
- Art Bau & Handwerk
Beschreibung
Vermiete meinen Deckenschleifer mit einem Runden und einem Dreieckigen Schleifkopf.
Rundes Schleifpapier ist in P40/60/80/120/240 Körnung verfügbar, und dreieckiges Schleifpapier in 100 körnung.
Preis pro Stück 2 Euro
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24h/10 € Incl. Reinigung
Es wird ein gültiger Personalausweis benötigt.
!!!Aufgrund meiner Schichtarbeit ist es mir nicht immer möglich die Maschinen kurzfristig rauszugeben. Gerne können sie die Maschinen auch ohne Aufpreis früher nehmen um zu ihren gewollten Zeiten arbeiten zu können.
Es findet sich immer eine Lösung.!!!
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Der Wand- und Deckenschleifer eignet sich hervorragend zum Abschleifen von Rigips und verputzten Wände und Decken, sodass Kellenschläge und andere Unebenheiten hervorragend herausgearbeitet werden können.
Durch seinen Bürstenkranz am Tellerrand hat er eine sehr gute Absaugleistung, sodass nur eine sehr geringe Staubildung im Raum entsteht.
Der passende Industriesauger kann für
10,00 €/24h als Set dazu gemietet werden!
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Unter Rechtliche Angaben kann das AGB eingesehen werden,
dieser muss bei jeder Vermietung unterschrieben werden.
Bei Fragen oder Interesse:
Dawid Sowa
Tel/WhatsApp: 01637651049
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Von jeder vermietung, wird 1€ an eine Hilfsorganisation im Emsland gespendet.
(Die spende erfolgt im Folgejahr als komplett Summe. )
Rechtliche Angaben
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Dawid Sowa
Fliederweg 11
48499 Salzbergen
mv-dawidsowa@web.de
01637651049
steuernummer: 61/139/01088
AGB
1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem
Zustand.
Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät schonend und pfleglich zu behandeln und vor
Überbeanspruchung zu schützen. Außerdem hat er für Wartung und Pflege des Gerätes
im üblichen Rahmen zu sorgen. Der Mieter trägt die anfallenden Kosten für
Betriebsstoffe.
Das Gerät ist nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem, betriebsfähigen, der
Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand zurückzugeben.
2. Der Mieter ist mit der Bedienung vertraut gemacht und über die Einsatzmöglichkeiten
Gerätes informiert worden.
3. Der Mieter trägt Sorge dafür, dass das Gerät nur von ausreichend eingewiesenem und
ggf. dafür ausgebildetem Personal bedient wird.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und
einzuhalten, welche ihm bekannt sind, bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen
werden können.
Er wurde auf das Tragen von Schutzkleidung bei Benutzung des Gerätes eingehend
Hingewiesen (Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz, Schnitschutzhandschuhe/Handschuhe).
Weiter verpflichtet er sich, das Gerät keinem Dritten zu überlassen.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend, gem.
Verwendung , einzusetzen. Für evtl. Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät ,
die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät , der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter
unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder einen Vollschaden trägt der Mieter die
Haftung
7. Es ist dem Mieter untersagt, an den Mietgegenständen technische Veränderungen gleich welcher Art vorzunehmen.
8. Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand
selbst entstanden sind, können vom Mieter nicht geltend gemacht werden (Personenschäden oder Sachschäden)