Kesten/Mesenich/Platten

150 € VB

  • Grundstücksart Land-/Forstwirtschaft
  • Angebotsart Kaufen
  • Grundstücksfläche 4.749 m²
  • Provision Keine zusätzliche Käuferprovision

Standort

54518 Rheinland-Pfalz - Platten

Beschreibung

**Bitte immer angeben: Paket 1**

Verkauft werden aus dem Grundbuch:

von Kesten Blatt 2159: Landwirtschaftsfläche 1210m², Flur 12 Flurstück Nummer 22. In Abteilung III belastet mit einer **Grundschuld über 23.980 €**

von Mesenich bei Cochem Blatt 1217: Land und Forstwirtschaftsfläche 1268m² Flur 3 Flurstück Nummer 49 sowie Landwirtschaftsfläche 1349m² Flur 14 Flurstück Nummer 75/1. Beide Grundstücke belastet in Abteilung III mit einer **Grundschuld über 9.613 €**

von Platten Blatt 1514: Acker 922m² Flur 15 Flurstück Nummer 24/2. Belastet in Abteilung III mit einer **Grundschuld über 256.925€.**

**Die Grundschulden bestehen in jedem Grundbuch noch in voller Höhe.**

Ich weise Sie darauf hin, dass Sie im Falle der Übertragung lediglich das Aneignungsrecht an den Grundstücken erwerben, und das Sie nach Vollzug der notariellen Urkunde Eigentümer eines mit Belastungen in Abt. III des Grundbuchs belasteten Grundstücks werden. Es wäre dann Ihre Sache, sich mit den eingetragenen Grundpfandrechtsgläubigern auseinanderzusetzen um Lastenfreistellung zu erreichen!!!

Das Mindestgebot beträgt 150,00 €. Gebote die unter dem Mindestpreis liegen werden nicht berücksichtigt.

Sie haben die Möglichkeit, bis einschließlich 06.06.2024 ein Gebot über die Nachrichtenfunktion dieses Portals abzugeben. Bei Fragen bezüglich der Nutzung bzw. der Bebaubarkeit des angebotenen Grundstücks ist das Bauamt der zuständigen Kreisverwaltung zu kontaktieren.

Bitte Gebote nur bei ernsthaftem Interesse abgeben!!

Zur Lokalisierung kann die kostenlose Internetanwendung LANIS unter der Internet- Adresse https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste\_naturschutz/ hilfreich sein. Zu der genannten Internetanwendung wird von Seiten des Verkäufers kein Support sowie keinerlei Verantwortung für den Inhalt dieser übernommen. Bei dem angebotenen Grundstück handelt es sich um herrenlose Grundstücke gem. § 928 Abs. 2 BGB. Danach steht dem Land Rheinland-Pfalz das Aneignungsrecht zu.

Für die Bearbeitung und die Annahme von Geboten für diesen Vorgang ist zuständig:

Landesamt für Steuern

\-Landesvermögen-

Claudia Rosenthal

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17

56073 Koblenz

0261/4932-36350

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