Wohn- und Geschäftshaus mit 2 Wohneinheiten und Gewerbe im EG
279.000 €
- Wohnfläche 156,90 m²
- Zimmer 7
- Schlafzimmer 3
- Badezimmer 3
- Grundstücksfläche 515 m²
- Haustyp Mehrfamilienhaus
- Etagen 3
- Baujahr 1936
- Provision Mit Provision
- Keller
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Das große Wohnhaus wurde ca. 1936 in massiver Bauweise mit Unterkellerung errichtet.
Heute befinden sich im Erdgeschoss eine vermietete Gewerbeeinheit, im 1. und 2. OG jeweils eine Wohnung.
Die Grundstücksgröße beträgt ca. 515 m².
Zum Eckgrundstück gehören weiterhin ein Gartenhaus (2014), ein Gerätehaus und ein Stellplatz.
# Ausstattung
Ideales Haus für eine große Familie
Modernisierungen der letzten Jahre:
Erneuerung Einfriedung 2006
Neuer Elektro-Zählerschrank für 4 Zähler von 2008
Ölzentralheizung Viesmann Vitola 200 von 2008
Wohnung 1. OG neue Kunststofffenster 3fach von 2015/16 und modernes Duschbad
Neue Außenanlagen (Pflaster, neuer Eingangsbereich Gewerbe, Drainage) von 2017
# Weitere Angaben
Separate WCs: 1
Garagen/Stellplätze: 1
Verfügbar ab: nach Absprache
Objektzustand: renovierungsbedürftig
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Grundstücksfläche: ca. 515 m²
Nutzfläche: ca. 110 m²
# Lagebeschreibung
Toplage von Hof
Schulen und Kindergärten sind fußläufig erreichbar.
Bushaltestelle direkt vorhanden.
Einkaufsmöglichkeiten sind ebenfalls in der Nähe.
# Sonstiges
Das Erdgeschoss (Gewerbeeinheit) ist seit ca. 2012 vermietet.
Das 1. Obergeschoss ist noch bewohnt, wird nach Absprache frei. Hier werden keine Innenbilder der Wohnung veröffentlicht.
Das 2. Obergeschoss steht leer.
Die Einbauküchen im 1. und 2. OG sind im Kaufpreis enthalten.
Besichtigungen finden ausschließlich mit der Immobilien eG statt.
Sprechen Sie uns gerne an.
Alle Angaben stammen vom Eigentümer und wurden von uns nicht überprüft.
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf: 322.2 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: H
Gültig bis: 2034-02-25
Heizungsart: Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Öl
Anbieter-Objekt-ID: 24-00147
Rechtliche Angaben
Immobilien eG der Volks- und Raiffeisenbanken Hof-Plauen
Bismarckstraße 33
95028 Hof
Telefon: 09281/1798
Telefax: 09281/ 86142
Mail: info@immobilien-eg.de
Domain: http://www.immobilien-eg.de
Vorstand:
Bernd Schnabel (Vors.)
Jürgen Wiesel
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dieter Müller
Handelsregister-Eintrag:
Gen.-Reg.: Nr.: 98 Amtsgericht Hof
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE 132954873
Steuernummer: 223 / 106 / 30008
Aufsichtsbehörde gem. § 34c GewO: Ordnungsamt Stadt Hof
Bildquellennachweis:
house of your dream © Olga Lyubkin - Fotolia.com
Europäische Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen (OS-Platform)
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Steitbeilegung von Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungeverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform erreichen Sie über den Link:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@immobilien-eg.de
Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Immobilien eG der Volks- und Raiffeisenbanken Hof – Plauen, Bismarckstraße 33, 95028 Hof
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu zahlen. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Tätigkeiten für den anderen Teil ist uns gestattet.
3. Der Nachweis durch uns gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis unseres Angebotes zurückgewiesen werden unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluß. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.
4. Die Provision aus der Gesamtkaufsumme entsteht und ist zahlbar bei Abschluß des notariellen Vertrages. Die Provisionspflicht entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne uns direkt oder durch Dritte zum Abschluß gekommen ist, wenn die Übertragung der Verfügungsrechte an einem Grundstück in andere Rechtsform als durch Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben. Die ortsüblichen Maklerprovision ist ferner zu zahlen, wenn mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwei Jahren ein anderes Grundstückgeschäft abgeschlossen werden sollte.
5. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossen Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
6. Von einem Vertragsabschluß muß auch nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objektes, Vertragsschließenden und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden.
7. Direkte oder durch Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, sofern uns Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für die volle Provision.
8. Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsabschluß die hierfür ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. Sofern binnen einer Frist von zwei Jahren nach Abschluß des vorerwähnten Rechtsgeschäftes mit dem von uns genannten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, so verpflichtet dies zur Zahlung der für einen Kaufvertrag ortsüblichen Maklerprovision. Sofern ein von uns nachgewiesener Mieter oder Pächter innerhalb von 5 Jahren nach Abschluß des Miet- bzw. Pachtvertrages das Grundstück ankauft, verpflichtet dies ebenfalls zur Zahlung der ortsüblichen Maklerprovision, hierbei kann die ' bereits gezahlte Provision für die Vermietung in Anrechnung gebracht werden.
9. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.
10. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werde, die Einhaltung ' der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
11. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.
Prüfungsverband:
Zuständiger Prüfungsverband nach § 54 GenG ist der Genossenschaftsverband Bayern e.V. mit Sitz in München, erreichbar unter www.gv-bayen.de.