WATTSTUNDE® NOVA Base 200Ah Batterie LiFePO4 - (0% MwSt.)

879 €

Versand möglich
Am Grollhamm 4,  27574 Häfen - Bremerhaven
14.05.2024

Beschreibung

Entdecke die WATTSTUNDE® NOVA Base 200Ah LiFePO4-Batterie
Dein zuverlässiger Partner für energieintensive Anwendungen

Dieses kraftvolle Basismodell ist sowohl für Neueinsteiger als auch für erfahrene Nutzer eine erstklassige Wahl, die die umweltfreundliche und effiziente LiFePO4-Technologie zu einem attraktiven Preis suchen.

Optimaler Schutz und leichte Handhabung

Dank des integrierten Batteriemanagementsystems (BMS) genießt Du optimalen Schutz vor Überladung, Tiefentladung und Überhitzung. So ist Deine NOVA Base 200Ah Batterie nicht nur sicher, sondern auch langlebig.

Überwachung leicht gemacht mit der NOVA-APP

Mit der NOVA-APP hast Du Deine Energieversorgung fest im Griff. Überwache den Status Deiner Batterie bequem von Deinem Smartphone aus und profitiere von detaillierten Informationen zu Spannung, Strom, Temperatur und vielem mehr.

Herausragende Leistung bei geringem Gewicht

Erlebe hohe Energiedichte kombiniert mit beeindruckender Speicherkapazität und einem hohen, konstanten Entladestrom. Die NOVA Base 200Ah beweist, dass effiziente Energiespeicherung nicht schwer sein muss.

Erweitere Dein System nach Bedarf

Die NOVA Base 200Ah bietet Dir maximale Flexibilität. Ob in Reihe oder parallel geschaltet – erweitere Dein Energiesystem ganz nach Deinen Bedürfnissen und Anforderungen, bis zu vier Batterien lassen sich problemlos kombinieren.

Highlights
Nennkapazität: 200 Ah / 2560 Wh
Maximaler Entladestrom: 250 A
Nennspannung: 12,8 V
Abmessungen: 485 x 170 x 240 mm
Gewicht: 21,7 kg
Anschluss: M8 Schraubgewinde

inkl. 0% MwSt. unter Berücksichtigung UstG §12 Abs. 3
Mehrwertsteuerfreie Lieferung von Solaranlagen und Komponente
Die Bundesregierung hat im Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes (JstG 2022) Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen und Komponenten für entsprechende Systeme beschlossen. Ein Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug gilt nun für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern auf oder in der Nähe von Wohngebäuden bis 30KW- §12 Abs. 3 Nr. 1 UstG. Dies betrifft auch die Ertragssteuer, welche beim Verkauf des erzeugten Stroms anfällt.

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