Vermiete große Dachbox Thule + Grundträger (offene+geschl.Reling)
30 €
Nur AbholungBeschreibung
Vielen Dank für Ihr Interesse! Gern vermiete ich Ihnen verschiedenes Zubehör für Ihr Auto. Im Preis inklusive sind die Montage, Demontage und Reinigung. Kurzfristige Termine (auch am Wochenende) sind möglich.
Zur Vermietung steht eine hochwertige und sichere Dachbox Pacific 780 vom Marktführer Thule für größere PKW/Kombis und SUV.
Preis Wochenende: 30 Euro
Preis Woche: 60 Euro
Preis 2 Wochen: 100 Euro
Preis 3 Wochen: 150 Euro
Sie benötigen für die Nutzung einen Grundträger=Dachträger. Den Träger können Sie auch bei mir mieten.
1. Träger für PKW mit einer offenen Dach-Reling bis 118 cm breit
2. Träger für PKW mit geschlossener Dach-Reling (>>> siehe KFZ-Liste!)
Die Miete für den Grundträger = Dachträger beträgt einmalig nur 20 Euro.
Am Tag der Übergabe bitte mitbringen:
• gültigen Personalausweis/Pass
• Kaution in Bar/Paypal in Höhe von 150 Euro.
• Mietpreis in Bar/Paypal oder bereits auf meinem Bankkonto eingegangen.
Sie möchten reservieren oder haben noch Fragen? Kontaktieren Sie mich bitte mit der Angabe Ihrer Autodaten per
Whatsapp/SMS/Telefon unter 0151 56863235
oder
E-Mail an vermauto(ät)web.de
Sie bekommen eine Rechnung, die MwSt kann aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht ausgewiesen werden. D.h. kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
Rechtliche Angaben
Vermauto
Jan Kownatzki
31319 Sehnde
Deutschland
Tel/Whatsapp: 0151 56863235
E-Mail: vermauto@web.de
Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
Allgemeine Mietbedingungen
Anmiet- und Zahlungsbedingungen
Bei einer Anmietung benötigen wir von dem Mieter einen gültigen Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung, den vereinbarten Mietpreis in bar oder Paypal sowie eine Kaution. Die Kaution von 150,00 € kann in bar oder per Paypal erfolgen. Die Dachbox und/oder der Dachträger darf nicht untervermietet werden.
Rückgabe, Haftung
Der Mieter ist verpflichtet, die Dachbox und/oder den Dachträger bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort zurückzugeben. Wird die Dachbox nicht zu dem im Vertrag vorgesehenen Termin zurückgegeben, verlängert sich der Vertrag um einen Tag, wobei eine schriftliche oder telefonische Vereinbarung mit dem Vermieter, mindestens 24 Stunden vor Ablauf des Rückgabetermins notwendig ist. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Dachbox und/oder des Dachträgers, wobei keine telefonische Absprache erfolgte, sind für den entsprechenden Tag eventuelle Mietausfallkosten oder die entstehenden Kosten für die Person, die die Dachbox und/oder des Dachträgers vorreserviert hat, zu ersetzen.
Bei jedem Schadeneintritt ist der Mieter verpflichtet die Vermieterin unverzüglich telefonisch zu verständigen. Beim Totalschaden, Entwendung oder Verlust der Dachbox und/oder des Dachträgers hat der Mieter dem Vermieter vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes* des Mietgegenstandes zu leisten. Die Vermieterin kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekanntwerden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche der Vermieterin unberührt.
Reservierung und Abbestellung/Stornierung
Für die Schulferien ist grds. eine Reservierung erforderlich und mit einer Anzahlung in Höhe 50% des Mietpreises verbunden.
Abbestellungs- und bzw. Stornofrist von 14 Tagen vor Mietbeginn, falls die Bestellung nicht unter 14 Tagen erfolgt. Sämtliche Stornierungen und Änderungen müssen schriftlich (auch per E-Mail) vorgenommen werden! Sonst gelten die unten genannten Bedingungen:
Erfolgt keine Stornierung, ist bei Nichtabholung der Dachbox und/oder des Dachträgers einen vereinbarten Preis außer Kosten für Montage zu erstatten, es sei denn die Dachbox und/oder des Dachträgers konnte anderweitig vermietet werden.
Gerichtstand
Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Hauptsitz der Vermieterin, Sehnde vereinbart.
* Der Betrag, den ein Unternehmer aufwenden müsste, um ein Wirtschaftsgut derselben Art und mit derselben Funktion anzuschaffen wird als Wiederbeschaffungswert bezeichnet.