U3 Plätze in der Großtagespflege "Dorfknirpse" in Feuersbach
VB
Beschreibung
Unsere Großtagespflegestelle liegt in 57074 Siegen – Feuersbach. Dieser Ortsteil ist 15 Fahrminuten vom Stadtkern Siegen entfernt und gehört zur Stadt Siegen. Allerdings sind es nur 5 Fahrminuten nach Netphen–Deuz (Gemeinde Netphen) und auch nach Niederdielfen (Gemeinde Wilnsdorf). Somit haben auch Kinder aus dem Kreisgebiet Siegen die Möglichkeit diese Einrichtung schnell zu erreichen.
Die Räumlichkeiten sind in einem alten umgebauten Bauernhaus im Erdgeschoss. Die Großtagespflegestelle liegt sehr ländlich direkt am Wald und in direkter Nachbarschaft zu verschiedenen Bauernhöfen, mit der Gelegenheit die Natur zu erkunden. Die Räumlichkeiten der Großtagespflegestelle umfassen einen grosszügigen Eingangsbereich, einen Flur (der auch zum Spielen einlädt), zwei Schlafräume, ein geräumiges Spielzimmer, eine Küche, einen Waschraum sowie ein Büro – und Lagerraum für Bastelmaterialien. Außerdem steht ein Außengelände zur Verfügung. Desweiteren verfügt unsere Großtagespflege über eine Bewegungsscheune, die auch bei schlechtem Wetter genügend Platz für Bewegung bietet. Es können bis zu neun Kinder betreut werden da zwei Fachkräfte zur Verfügung stehen. Das Angebot richtet sich an U3 Kinder. In dieser Altersgruppe ist es sehr wichtig, dass eine „familiennahe“ Atmosphäre geschaffen wird. Darauf legen wir allergrößten Wert. Unsere Hunde Gerda (ein Coton des Tulear) und Elli (ein Chihuahua) begleiten uns auf unseren Spaziergängen und sind stundenweise mit in der Einrichtung. Sie bereichern unseren Alltag und die Kinder lernen einen liebevollen Umgang mit Tieren.
Rechtliche Angaben
Impressum:
Lena und Anke Dietrich
Lüsbergstraße 15
57074 Siegen- Feuersbach
Tel.: 02737/2298227
www.dorfknirpse.de
Wir sind als Tagesmütter freiberuflich selbstständig tätig und bekommen die Pflegeerlaubnis für die Kinder von der Stadt Siegen erteilt.
Eine Tagesmutter ist Unternehmerin i.S. des §2 Umsatzsteuergesetzes (UstG), wenn sie nachhaltig Leistungen erbringt.
Umsätze von Tagesmüttern sind nach §4 Nr.25 UstG steuerfrei.
Steuerfrei sind nach §4 Nr.25 Satz 3 UstG auch die Beherbergung der Kinder sowie deren Beköstigung und die an diese erbrachten üblichen Naturalleistungen.
Sofern die Leistungen nach dem o.g. Kriterien steuerfrei sind, darf die Tagesmutter keine Umsatzsteuer gesondert in Rechnungen ausweisen.
Ein Vorsteuerauszug aus Eingangsrechnungen steht ihr nicht zu.