Transporte Tiefladertransporte Baumaschinen Radlader Bagger
VB
- Art Baumaschinen
Beschreibung
BAER Transporte & Abschleppdienst heißt sie Herzlich willkommen, hier arbeitet der Chef noch selbst und kümmert sich persönlich um jeden Kunden/Auftrag von Anfang bis Ende!
Seit vielen Jahren ist BAER Transporte & Abschleppdienst erfolgreich und ein fester Bestandteil am Markt, mit unseren Kooparationspartnern können viele Transportmöglichkeiten umgestz werden und dafür stehen LKW bis 7,5t.(mit Seilwinde) - LKW Tieflader bis 26t. (mit Seilwinde) - so wie SZM-Tieflader (mit Seilwinde) und SZM-Tiefbett (ohne Seilwinde) zur Verfügung!
Größenteils können wir Fahrzeuge/Gerätschaften dank der Seilwinden die an den Fahrzeugen verbaut sind Fast alles Problemlos verladen!!
Wir bieten unsere Transport-Dienstleistung in einem Umkreis von 200km ab 41747 Viersen an.
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Ihre Transport-Anfragen können sie per Mail oder auch gerne per WhatsApp übermitteln.
Zur unverbindliche Angebotserstellung benötigen wir immer und unbedingt:
- Name, Anschrift, Telefonnummer zwecks Rückruf!
- Länge X Breite X Höhe so wie das Eigengewicht!
- Abhol- und Lieferadresse mit PLZ und Straße!
- Name, Anschrift, Telefonnummer zwecks Rückruf!
Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne diese Angaben kein Angebot erstellen können.
Anfragen die nicht alle angaben enthalten werden "NICHT" Beantwortet!!
Bitte haben sie Verständnis dafür das auf Grund der Vielzahl von anfragen, es nicht immer möglich ist direkt auf ihre anfrage zu Antworten und es schon mal ein paar tage dauern kann!
"ANFRAGEN OHNE NAMEN WERDEN NICHT BEANTWORTET GENAU WIE ANRUFE MIT UNTERDRÜCKTER NUMMER WERDEN NICHT ANGENOMMEN!!!!"
Bei Einzeltransporten Rechnen wir immer nach dem Rundstrecken Prinzip ab, und Kalkuliert wird folgt:
Start immer 41747 Viersen - Ladestelle- Lieferstelle – Ziel 41747 Viersen.
Diese gefahrenen Kilometer (insgesamt) sind die Grundlage zur Ermittlung der Frachtkostenpauschale!
Die von uns genannten Frachtpreise ob schriftlich oder telefonisch verstehen sich immer rein netto zuzüglich der Gesetzlichen Mehrwertsteuer in höhe von 19%.!!
Wir sind eine inhabergeführte deutsche Firma mit Sitz in 41747 Viersen-Hamm, verfügen über alle im Güterkraftverkehr notwendigen Lizenzen (EU Gemeinschaftslizenz) und Versicherungen (Güterschadenhaftpflichtversicherung).
Wir Arbeiten mit anderen Transportunternehmen in der Region zusammen, so das wir ein großes Spektrum im Transportbereich abdecken können!
Alle Unternehmen mit denen wir zusammen arbeiten ,Verfügen ebenfalls über alle Genehmigungen die Notwendig sind um Ordnungsgemäß Gütertransporte durchführen zu dürfen.
ACHTUNG:
Jeder Auftraggeber ist verpflichtet sich davon zu überzeugen das dass Transportunternehmen was sie beauftragen über eine „GÜLTIGE“ Transportversicherung und eine „GÜLTIGE EU-LIZENZ“ verfügt , sofern er Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen deren Zulässiges Gesamtgewicht 3,5t. einschließlich Anhänger (auch PKW Gespanne!)Überschreitet.
Sollte der Unternehmer NICHT im besitz einer EU-Lizenz so wie die dafür vorhandene Transportversicherung sein , so verschafft er sich einen Wettbewerbsvorteil (SCHWARZARBEIT) und das wird auch für den Auftraggeber bei einer Fahrzeugkontrolle durch die BAG (Bundesamt für Güterkraftverkehr) oder der Polizei nicht ohne folgen bleiben!
Der angegebene Preis in der Anzeige versteht rein Symbolisch, Preise/Angebote werden immer individuell auf ihre Transportanfrage erstellt?
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
BAER Transporte & Abschleppdienst.
Inhaber/Geschäftsführer: Ludwig Baer
Bachstraße 174a
41747 Viersen
Mobiltelefon auch für WhatsApp: 0162-61 62 578
Rechtliche Angaben
BAER Abschleppdienst & Transporte
Inhaber:Ludwig Baer
Bachstrasse 174a
41747 Viersen
Mobil:01626162578
Email:baer@baertransporte.de
Steuernummer: 102/5006/1442 (Finanzamt Viersen)
Ums.Str.ident.nr.: DE248006738
Unsere AGB"s - DSGVO - Rechtliches , finden sie unter:
www.baertransporte.de
BAER Transporte & Abschleppdienst-Viersen.
Inhaber:Ludwig Baer
Bachstrasse 174a
41747 Viersen
Steuernummer:102/5006/1442 (Finanzamt Viersen).
transbaer-viersen@hotmail.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung wird „TransBaer-Viersen“ Handlungsbevollmächtigte für den
Kunden bis zur Auftragserfüllung, oder dessen Widerruf. Ein Anspruch auf eine
Auftragsausführung besteht, wenn durch den Kunden oder Auftraggeber der „Transbaer-
Viersen“ eine schriftliche Auftragserteilung vorliegt. Telefonisch erteilte Aufträge gelten als
unverbindlich. Mit Auftragserteilung müssen alle Daten bzw. Unterlagen, welche zur
Auftragsdurchführung benötigt werden, der „Transbaer-Viersen““ vorliegen.
• Auftrags Stornierung!
Sollte der erteilte Auftrag nicht spätestens 24 Stunden bei Fahrzeug-Innlandstransporten
und 7 Tagen bei Yacht und Fahrzeug-Auslandstransporten, vor Auftragstermin schriftlich
( Post, Fax, Email ) bei uns storniert werden, berechnen wir bei Inlandstransporten einen
Bearbeitungssatz von 24,70 Euro plus 19% MWSt, bei Yacht und Auslandstransporten nach
Bearbeitungsaufwand.
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§ 2 Transportabwicklung
Der Kunde bzw. Auftraggeber hat am Transporttag für eine reibungslose Verladung zu
sorgen. Bei Güterverladung sind 15 Minuten, bei Fahrzeug oder Maschinenverladung wenn
nicht anders Vereinbart 30 Minuten im Transportpreis enthalten! Bei Überschreitung
berechnen wir pro angefangenen 15 Minuten (siehe dazu Fahrzeug Kategorie in der
aktuellen Preisliste oder im Angebot). Es ist bei Kraftfahrzeug Transporten unbedingt darauf
zu achten das keine Betriebsflüssigkeiten aus dem Fahrzeug austreten und das Kfz
mindestens rollbereit ist. Bei Anhängerüberführungen auf eigener Achse mit rotem oder Zoll
Kennzeichen muss das Fahrzeug fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im
Sinne der STVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigt. Ist das Zugfahrzeug vor Ort
und verzögert sich die Fahrzeugübergabe um mehr als 30 Minuten, so wird für jede
angefangene ¼ Stunde siehe Preisliste berechnet. Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten
Ort, sowie wegen eines Defekts oder erheblicher Mängel nicht zu überführen, werden 75 %
des Transportpreises berechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zu transportierende Gut in einem für die
Durchführung des Auftrages bereiten und geeigneten Zustand zur Verfügung zu halten.
Ferner hat er die richtigen Maße, Gewichte und besonderen Eigenschaften des Gutes (zum
Beispiel Schwerpunkt, Art des Materials usw.) sowie die Anschlagpunkte für den Fall von
Kranarbeiten rechtzeitig vor der Verladung anzugeben. Zubehörteile und Beiladungen des
Auftraggebers, wie zum Beispiel gefüllte Diesel- und Benzintanks, Lacke und ätzende
Substanzen, die unter die Gefahrgutverordnung Straße fallen, sind vor dem Transport durch
den Auftraggeber zu entfernen. Wir, bzw. das von uns für den Transport eingesetzte
Personal, sind berechtigt, derartige Gegenstände, ohne Zustimmung des Auftraggebers
jederzeit zu entfernen. Verletzt der Auftraggeber die vorgenannten Verpflichtungen, so
haftet er für die daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen, die insbesondere bei
uns entstehen. Das von uns eingesetzte Personal ist an Weisungen nicht gebunden. Der
Auftraggeber darf nach Auftragserteilung ohne unsere Zustimmung dem von uns
eingesetzten Personal keine Weisungen erteilen, die von den vertraglichen Vereinbarungen
in Art und Umfang abweichen. Verletzt der Auftraggeber diese Verpflichtung, hat er alle
daraus entstehenden Schäden zu übernehmen.
§ 3 Zahlung
Für die Berechnung gelten die angebotenen Preise zuzüglich der z. Zt. gültigen
Mehrwertsteuer, derzeit 19%. Sonderleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu begleichen. Zahlungsverzug gilt ab dem 30.
Tag nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug werden 9,2 % Sollzinsen zuzüglich EUR 5,00
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Bearbeitungsgebühr berechnet. Eine Forderung gilt als bezahlt, wenn diese unter Angabe
der genauen Rechnungsnummer auf das vorgesehene Konto gutgeschrieben ist. Bei
Privatpersonen, Behörden, staatlichen und öffentlichen Einrichtungen können Transporte
nur gegen Barzahlung bei Ablieferung erfolgen! (Als Privatpersonen sind auch
Gewerbetreibende zu sehen, die nicht unter das GmbH, AG, Recht u.s.w.) fallen.
Fahrzeug-, Boots- und Yachttransporte können nur gegen Barzahlung nach Ablieferung
abgewickelt werden.
§ 4 Kostenträger
Der firma„TransBaer-Viersen“ muss mit Auftragserteilung der Frachtzahler mitgeteilt
werden. Sind Frachtzahler und Auftraggeber nicht eine Person oder Gesellschaft, haftet der
Auftraggeber für die Frachtkosten zuzüglich entstandener Verzugs- und Mahnkosten.
§ 5 Haftung
Der„Transbaer-Viersen“ sowie deren Vertragspartner haften für Transportschäden, welche
durch die firma „Transbaer-Viersen“ nachweislich verursacht wurden. Als Grundlage dient
hierzu im Inland die HGB und im Ausland das CMR Recht. Die Haftung beginnt mit der
Frachtübernahme und endet mit der Frachtübergabe. Bei Anlieferung nach Feierabend oder
Nachts haftet der Kunde mit Beginn der Transportgutabstellung. Schäden sind dem
Frachtführer schriftlich auf dem Ablieferbeleg zu verzeichnen. Ansprüche sind bis 10.00 Uhr
des darauf folgenden Werktags geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist erlischt jegliche
Haftung. Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden sowie Schäden,
welche infolge eines technischen Defekts, gleich welcher Art, entstanden sind.
Ist ein Fahrzeug bei Eigenachsüberführung infolge einer Panne nicht mehr fahrbereit, so hat
der Kunde oder Auftraggeber nach bekannt werden für eine unverzügliche
Wiederinstandsetzung zu sorgen. Ist der Kunde oder Auftraggeber nicht erreichbar,
beauftragt die firma „TransBaer-Viersen“ eine Vertragswerkstatt oder ein
Abschleppunternehmen im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Überführungsaufträge,
die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, werden nicht ausgeführt und wie
unter § 2 aufgeführt an den Kunden berechnet.
Wir weisen darauf hin, dass unsere Fahrer grundsätzlich die Bootsplane/Persenning für den
Transport abnehmen, da diese durch den Fahrwind beschädigt werden könnte. Auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch hin, den Sie uns bitte auch schriftlich mitteilen, lassen wir die
Bootsplane/Persenning selbstverständlich auch montiert, können dann jedoch keine
Haftung übernehmen. Transport mit spezieller Transport-Persenning ist möglich.
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§ 6 Liefertermine
Liefertermine werden bei Auftragserteilung nur unter Vorbehalt genannt bzw.
angenommen. Für Lieferverzug infolge Panne, technischer Defekte, Ausfall eines
Subunternehmers oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen. Insbesondere gilt
dies auch bei verspätetem Auftragseingang und für verkehrsbedingte Verzögerungen.
§ 7 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das für den Sitz der firma „TransBaer-
Viersen“ zuständige Amtsgericht Viersen.
„TransBaer-Viersen“ im Mai 2018
Haftungsausschluss
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Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von
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Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen
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