Suzuki Jimny, 4x4, Anhängekupplung
2.800 €
- Marke Suzuki
- Modell Jimny
- Kilometerstand 148.320 km
- Fahrzeugzustand Unbeschädigtes Fahrzeug
- Erstzulassung 1998
- Kraftstoffart Benzin
- Leistung 80 PS
- Getriebe Manuell
- Fahrzeugtyp SUV/Geländewagen
- Anzahl Türen 2/3
- Umweltplakette 4 (Grün)
- Außenfarbe Blau
- Material Innenausstattung Stoff
- Anhängerkupplung
- Leichtmetallfelgen
- Nichtraucher-Fahrzeug
Beschreibung
Ich verkaufe meinen geliebten Jimny, der mich überall zuverlässig hingebracht hat.
Er fährt, bremst und lenkt wie er soll. Allrad funktioniert auch ohne Probleme.
Aber er hat einigen Rost, vor allem auch an tragenden Teilen (Bild 9), sodass er leider keinen TÜV mehr bekommt !!
Wer schweißen und schrauben kann, kriegt das aber wieder hin und hat einen, ansonsten soliden und zuverlässigen Wagen.
Er fuhr bis zuletzt prima, jedoch fehlen mir Zeit und Elan ihn reparieren zu lassen.
Zudem habe ich zwei hübsche Youngtimer die auch ihre Zuwendungen brauchen und eine Frau die mich deswegen mächtig nervt :/
Abgesehen vom Rost ist er natürlich nicht mängelfrei. Der Vorbesitzer hat beim Anschließen der Anhängekupplung-Elektrik gefriemelt, so dass immer mal wieder die hintere Beleuchtung nicht funktioniert. Radlager vorne rechts kündigt sich hörbar an.
Schwellerverkleidung links muss neu montiert werden. Lack sollte aufbereitet werden. Kurbelwellen-Simmerring ist leicht undicht.
Im Grunde alles machbar.
Kopfdichtung, Zahnriemen, Flüssigkeiten und komplette Hinterachse wurden unlängst gewechselt.
Die Alufelgen gibt es bei Einigkeit dazu. (Die nötigen Spurplatten sind allerdings nicht mehr vorhanden)
Er steht ansonsten auf guten und griffigen Winterrädern.
Der Preis ist fest und wird nicht verhandelt !!
Bitte nur bei Einverständnis melden.
Höfliche Anfragen, in ganzen Sätzen, werden gerne beantwortet. (nach Feierabend)
Privatverkauf. Das Auto wird ausdrücklich als Bastel-Objekt, bzw. Teilespender ohne TÜV, ohne Garantie und ohne Gewährleistung verkauft !!
„Der Pkw wird unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.“