Stilvolle Neubau-Mietwohnungen verschiedener Größen in ruhiger Lage
1.303 €
- Wohnfläche 65,12 m²
- Zimmer 2
- Schlafzimmer 1
- Badezimmer 1
- Wohnungstyp Etagenwohnung
- Nebenkosten 196 €
- Warmmiete 1.598 €
- Kaution / Genoss.-Anteile 4.208 €
- Terrasse
- Fußbodenheizung
- Aufzug
- Keller
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Im beliebten und ruhigen Rosenheimer Stadtteil Erlenau entstehen aktuell stilvolle Mietwohnungen verschiedener Größen. Das Neubauprojekt wird im Laufe der kommenden Monate fertiggestellt und kann ab dem 01.09.2024 bezogen werden.
Von charmanten 1-Zimmer-Apartments, über weitläufige 4-Zimmer-Wohnungen bis hin zum atemberaubenden Penthouse mit Dachterrasse und Alpenblick: sämtliche Wohneinheiten punkten mit einem durchdachten Grundriss, großzügigen Terrassen oder Balkonen sowie einer geschmackvollen Innenausstattung.
Die Wohnbereiche wurden großzügig gestaltet und tragen zu einem luftigen Wohngefühl bei. Die angrenzenden Balkone und Terrassen vergrößern den Wohnraum ins Freie und bieten Platz für eine eigene grüne Oase. Sämtliche Bäder zeichnen sich durch geschmackvolle Fliesen und hochwertige Sanitär-Ausstattung aus.
Das Raumangebot der Wohnungen umfasst ca. 34 m² bis 122 m² und bedient somit unterschiedlichste Ansprüche. Die weitläufigen Wohn-, Ess- und Kochbereiche ermöglichen eine flexible Raumgestaltung, in der Ihre individuellen Bedürfnisse den nötigen Freiraum finden.
In den Untergeschossen stehen persönliche Kellerabteile sowie Tiefgaragen-Stellplätze zur Verfügung.
# Ausstattung
- Fußbodenheizung
- Vinylboden in Holzoptik in allen Wohnräumen
- moderne Sanitärausstattung
- Balkon oder Terrasse mit Gartenanteil
- Videogegensprechanlage
- Personenaufzug
- elektronische Außenjalousien
- Tiefgarage mit Einzelstellplätzen
- privates Kellerabteil
- abschließbare Fahrradräume
# Weitere Angaben
Separate WCs: 1
Garagen/Stellplätze: 1
Verfügbar ab: 01.09.2024
Objektzustand: Erstbezug
Garagen/Stellplatzmiete: 100,00 €
Nutzfläche: ca. 4,87 m²
# Lagebeschreibung
Das Objekt liegt im Norden von Rosenheim im beliebten Stadtteil Erlenau. Fußläufig befindet sich das Stadtzentrum Rosenheims etwa 15 Minuten entfernt und auch der Rosenheimer Inndamm ist in nur knapp 10 Minuten zu Fuß zu erreichen. Dieser Standort bietet somit eine perfekte Kombination aus Innenstadtlage und Naturnähe.
Kaum eine andere bayerische Stadt verbindet südliches Flair, alpenländisches Ambiente und urbane Qualität so charmant wie Rosenheim. Mit ca. 65.000 Einwohnern ist Rosenheim die größte Stadt im südostoberbayerischen Raum.
Die Stadt ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt zwischen München, Salzburg und Innsbruck sowie dem Brennerpass nach Italien. Durch die Bahnstrecken München-Salzburg und München-Verona/Italien sowie die österreichische Transitstrecke Salzburg-Innsbruck ist Rosenheim hervorragend an den öffentlichen Verkehr angebunden. Flughäfen in München, Salzburg und Innsbruck sind mit dem Pkw in 1-1,5 Stunden erreichbar.
Rosenheim bietet ein reichhaltiges Angebot an Kultur, Unterhaltung und Freizeitmöglichkeiten. Zahlreiche Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in wenigen Minuten zu erreichen. Wer sich für Rosenheim als Wohnort entscheidet, möchte die Vorteile einer modernen Stadt nutzen, ohne dabei auf ein vielseitiges Angebot an Naherholung und aktiver Freizeitgestaltung in einer landschaftlich einmaligen Kulisse zu verzichten.
# Sonstiges
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und bitten Sie um eine schriftliche Bewerbung unter Angabe Ihrer Emailadresse sowie Ihrer Telefonnummer.
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf: 47.2 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: A
Gültig bis: 2034-02-28
Baujahr: 2024
Heizungsart: Fußbodenheizung
Wesentliche Energieträger: Fernwärme
Anbieter-Objekt-ID: 269
Rechtliche Angaben
Impressum
Für den Inhalt dieser Website verantwortlich:
A8 Immobiliengruppe OHG
Heilig-Geist-Straße 23
83022 Rosenheim
Geschäftsführer: Brigitte Reis-Eisenreich, Gerhard Reis
Telefon: 08031 / 235 258
E-Mail: willkommen@a8-immobiliengruppe.de
Web: www.a8-immobiliengruppe.de
Registergericht: Amtsgericht Traunstein
Registernummer: HRA 12628
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE302382127
Ausichtsbehörde seit 01.01.2020:
IHK München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Telefon: 089 / 5116 - 0
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Webseite: www.ihk-muenchen.de
Haftungshinweis
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Umsetzung dieser Website:
a-nes
Allgemeine Geschäftsbedingungen der A8 Immobiliengruppe OHG
1. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen und Angebote der A8 Immobiliengruppe OHG einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten.
2. Eigentümer/Angebotsangaben
Der Makler weist hiermit darauf hin, dass die von ihm weitergegeben Objektinformationen vom Verkäufer/Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer/Vermieter beauftragten Dritten stammen und von der A8 Immobiliengruppe OHG nicht geprüft wurden. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der A8 Vermietungsagentur OHG nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
3. Entstehen des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch der A8 Immobiliengruppe OHG gegenüber dem Auftraggeber entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung durch den Makler ein Vertrag bezüglich des von ihm benannten Objektes mit dem Auftraggeber zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des vom Makler nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch des Maklers nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem vom Makler angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch, ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. Der Provisionsanspruch des Maklers bleibt auch bestehen,
wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
4. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die A8 Immobiliengruppe OHG hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der A8 Immobiliengruppe OHG, so ist der Kunde verpflichtet, der A8 Immobiliengruppe OHG unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.
5. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bwz. Gesamtmietpreis. Dabei wird die Höhe der Provision individuell im Übergabeprotokoll festgehalten. (Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilie)
6. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die A8 Immobiliengruppe OHG zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu bearbeiten.
7. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von der A8 Immobiliengruppe OHG angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der A8 ImmobiliengruppeOHG zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der A8 Vermietungsagentur OHG sämtliche Aufwendungen, die der A8 Immobiliengruppe OHG dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.
8. Doppeltätigkeit
Die A8 Immobiliengruppe OHG ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
9. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der A8 Immobiliengruppe OHG, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der A8 Vermietungsagentur OHG garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.
10.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute oder, wenn der Kunde keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, ist Rosenheim.
11.Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Stand: 19.02.2018
Widerrufsbelehrung der A8 Immobiliengruppe OHG
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht. (Artikel 246EGBGB)
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. E-Mail, Brief, Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
„A8 Immobiliengruppe OHG, Heilig-Geist Straße 23, 83022 Rosenheim“
Für den Widerruf können Sie folgenden Text benutzen: „Hiermit widerrufe ich die Vertriebsvereinbarung vom ...“.Zusätzlich sollten Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und den Tag der Übergabe vermerken. Zur Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang der Dienstleistung. Ihnen ist bekannt, dass ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Beitragserfüllung durch uns verlieren.
Stand: 19.04.2018