smartkat 4.6 - Probesegeln / testen / ausprobieren in Berlin
60 €
- Art Segelboote
Beschreibung
Ich biete hier ein Probesegeln auf einem aufblasbaren Strandkatamaran der Marke smartkat an.
Kostenpunkt 60 €
Im Falle eines Kaufs, wird die Gebühr für das Probesegeln inkl. Auf- und Abbautraining natürlich mit dem Kaufpreis verrechnet.
DIE TERMINE FÜR PROBESEGELN UND BESICHTIGUNGEN KÖNNEN INDIVIDUELL MIT UNS ABGESPROCHEN WERDEN !
Bereits geplante Test-Termine in 2024 (weitere auf individuelle Anfrage!):
- 13.04. - Berlin
- 15.06. - Berlin
- 13.07. - Berlin
- 07.09. - Berlin
- 19.10. - Berlin
Neben dem Standort Berlin können auch Testtermine am Peenestrom / Achterwasser (Insel Usedom) bzw. in Arendsee/Altmark (Sachsen-Anhalt) geplant werden.
Zum Boot:
Der smartkat wiegt segelbereit nur ca. 48 kg und lässt sich kompakt in 2 wasserdichten Packtaschen verstauen. Der Aufbau dauert ca. 30 min, der Abbau ca. 15-20min.
Selbstverständlich führe ich alles vor Ort vor und wir bauen das Schiff auch einmal zur Probe auf und ab.
Die wichtigsten technischen Daten:
Länge : 4,60m
Breits: 2,20m
Masthöhe: ca. 5,60m
Segelfläche: 10,2qm
Gewicht: 48kg
Crew: 1-4 Personen
Man kann bei uns die smartkat Strandkatamaran probefahren und anschließend auch kaufen oder chartern.
Vermietung erfolgt in Packtaschen und kann Tageweise, über's Wochenende oder auch für ganze Urlaubswochen erfolgen.
Im Falle eines Kaufs, wird die Gebühr für das Probesegeln inkl. Auf- und Abbautraining natürlich mit dem Kaufpreis verrechnet.
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Wir sind offizieller smartkat Händler für Berlin und Brandenburg.
Rechtliche Angaben
Firma: Nautik Yachting - Carlos von Hoyningen Huene
USt.-ID: DE264387552
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite:
Carlos von Hoyningen-Huene
Haydnallee 22
14612 Falkensee
Tel.: 03322 - 233 20 62
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.