Schenkst du Kemal ein für-immer-zu Hause?
250 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Weitere Katzen
- Alter jünger als 12 Monate
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
15378 Rüdersdorf bei Berlin. Kemal kann Anfang März in seine Pflegestelle reisen!
Seine Geschichte:
Onesti, Rumänien. Kleiner Kemal möchte auf große Reise gehen, denn irgendwo da draußen warten seine Zweibeiner, die ihn nur noch finden müssen.
Manchmal ist das Schicksal auch auf der Seite von den kleinsten Fellnasen so auch bei ihm. Denn der süße ca. 9 Monate alte Kater wurde als Baby mit seinen Geschwistern Talia, Bonnie und Arslan von der Straße gerettet.
Zum Glück gibt es Menschen, die sich diesem Schicksal annehmen und so kam er zu uns. Hier zeigt sich der junge Kater neugierig und aktiv. Ein kleines Energiebündel, was eigentlich nur auf die passenden Zweibeiner wartet. Mit Sicherheit wird er zu einem stattlichen und wunderschönen Kater heranwachsen und in seinem neuen Zuhause für viel Energie, Aufregung und Lebensfreude sorgen.
Auch wenn Kemal von der Straße kommt, hat er sich im Katzenraum sehr gut eingelebt. Nichtsdestotrotz kann er nach einer gewissen Eingewöhnungsphase und in einer sehr sicheren Umgebung an den Freigang gewöhnt werden. Dafür sollte sein neues Zuhause auf jeden Fall ländlich sein. Aber auch in einer gut katzengerecht eingerichteten Wohnung mit einem gesicherten Balkon wird es unserem Kemal an nichts fehlen.
Mit seinen Artgenossen kommt der kleine Kerl wunderbar zurecht, weswegen er nicht auf die Gesellschaft seines gleichen im neuen Zuhause verzichten soll. Ein Artgenosse darf daher gern im neuen Heim schon vorhanden sein, ist dies nicht der Fall bringt er gerne ein Geschwisterchen als Verstärkung mit.
Bei seiner Ausreise ist er natürlich bereits kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und wurde negativ auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis hat er dann auch bereits in seinem Köfferchen und nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro kann er dann bei dir einziehen.
Wer holt sich mit dem goldigen Kater einen liebevollen Mitbewohner ins Haus und bietet ihm ein liebevolles Zuhause auf Lebenszeit?
https://einherzfuerstreuner.de/project/kemal/
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.