Pössl Regal Kastenwagen Heckauszug Alu Schwerlastauszug Stauraum
VB
- Art Kastenwagen
- Marke Pössl
Beschreibung
E I N F A C H
M E H R
P L A T Z
Wir planen, fertigen und montieren Dir,
Dein Regalsystem in Deinem Pössl oder Kastenwagen.
(Einbauten auch am Wochenende)
Das Regalsystem wird nach Deinen Vorstellungen und unseren Erfahrungen an Deine Heckgarage angepasst.
NEU!!!!!!
Ab jetzt auch mit integrierter
LED Beleuchtung bestellbar.
Die Schwerlastauszüge sind bis 100kg belastbar, komplett ausziehbar und ermöglichen Dir, das kinderleichte Beladen Deines Wohnmobils.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit,
Deinen Tisch und die Stühle durch Zurrösen an Deinem Regal zu befestigen,
somit hat alles seinen festen Platz und wird sicher transportiert.
Der Einbau in unserer Halle dauert ca. 60min (mit quatschen und Kaffee und so).
Du wohnst zu weit weg???
Kein Problem.
Komm zu uns!
Unser kostenloser Stellplatz, in ruhiger Lage, bietet Dir alles was Du brauchst.
Melde Dich bei uns,
auch bei individuellen Lösungen
beraten wir Dich sehr gerne.
0160/ 63 41 300
gerne auch per WhatsApp
www.Karl-Regal.de
Dein Pössl & Kastenwagen Specialist
für die Heckgarage.
Schöne Grüße aus Herzebrock
Martin & Stefan
Rechtliche Angaben
Karl-Regal GbR
Gütersloher Str.64
33442 Herzebrock-Clarholz
karl-regal@gmx.de
+49 160 63421300
Martin Kloke
Stefan Wilkenloh
Neue Informationspflichten aufgrund der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Dieser lautet beispielsweise https://ec.europa.eu/consumers/odr . Neue Informationspflichten aufgrund der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Dieser lautet beispielsweise https://ec.europa.eu/consumers/odr .