Neubau 4 Zimmer Penthouse mit exklusivem Panoramablick
793.012 €
- Wohnfläche 167 m²
- Zimmer 4
- Schlafzimmer 3
- Badezimmer 2
- Etage 3
- Verfügbar ab Juni 2024
- Wohnungstyp Penthouse
- Baujahr 2023
- Online-Besichtigung Nicht möglich
- Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
- Terrasse
- Badewanne
- Gäste-WC
- Stufenloser Zugang
- Fußbodenheizung
- Neubau
- Aufzug
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Das Beste aus beiden Welten: Wohnen wie im Einfamilienhaus, mit dem Komfort eines Mehrfamilienhauses.
Diese großzügige und optimal geschnittene 4-Zimmer Penthouse Wohnung mit einer traumhaften Größe von 167 m² befindet sich im 3. Stock eines neu erbauten Mehrfamilienhauses und bietet einen unvergleichlichen Panoramablick in die umliegende Natur. Genießen Sie absolute Privatsphäre auf der großzügigen Dachterrasse, die sich über mehrere Seiten erstreckt.
Die Wohnung verfügt über eine Fußbodenheizung mit Einzelraumsteuerung und dreifach verglasten bodentiefen Fenstern, die sich mit elektrischen Rollläden bequem abdunkeln lassen. Der Aufzug führt direkt von der Tiefgarage bis zu Ihrer Etage. Die Badezimmer sind lichtdurchflutet und sorgen für ein optimales Wohnklima, während bodenebene Duschwannen in den Duschen für zusätzlichen Komfort sorgen.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wohnträume wahr werden zu lassen. Die Boden- und Wandgestaltung Ihrer neuen Wohnung können Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen wählen und mitgestalten. Von der Auswahl hochwertiger Bodenbeläge bis hin zur individuellen Farbgestaltung der Wände. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Wohnvisionen zu realisieren und ein Zuhause zu schaffen, das perfekt zu Ihnen passt.
Das Haus wird als KfW-Effizienzhaus 55 errichtet und verfügt über eine energieeffiziente Gas-Brennwerttechnik, die sowohl kosteneffizient als auch umweltbewusst ist.
Ein professioneller Hausmeisterservice übernimmt die Pflege und Instandhaltung der Anlage, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Barrierearme Gestaltung, ausreichend Tiefgaragen- und Außenstellplätze sowie überdachte und abschließbare Fahrradabstellplätze machen das Leben hier noch angenehmer. Die großzügig und professionell gestalteten Grünflächen runden das Gesamtkonzept ab.
Ein Energiepass ist nicht erforderlich - Grund: Neu zu errichtende Gebäude gem. § 16 (1) EnEV
Lage:
Vöhringen liegt mit seinen knapp 13.500 Einwohnern in einer wirtschaftlich stabilen Region und in unmittelbarer Nähe zu den Städten Ulm/ Neu-Ulm (20 km) im Bundesland Bayern, Regierungsbezirk Schwaben.
Die Stadt liegt in günstiger Verkehrslage zwischen den Ballungszentren München, Ulm und Stuttgart mit einer hervorragenden Anbindung an die Autobahnen A7 und A8, die ICE-Strecke München - Stuttgart, die Bahnlinie Ulm - Kempten und zum Allgäu-Airport in Memmingen.
Der Neubau befindet sich in der Dresdnerstraße, in ruhiger Lage am Ortsrand südöstlich der Stadt Vöhringen (Iller). Hier ist in den letzten zwei Jahren ein kleines Neubaugebiet mit Doppelhaushälften, Kettenhäusern und Mehrfamilienhäusern entstanden. Im letzten Bauabschnitt wird nun das Mehrfamilienhaus 1 gebaut.
VOR ORT IN VÖHRINGEN
Vöhringen, mit den Stadtteilen Illerzell, Illerberg und Thal, verbindet die wirtschaftlichen Stärken der Region mit den Zielen einer bedarfsgerechten Wohngegend für Alt und Jung. Neben einer guten gesundheitlichen Nahversorgung verfügt die Stadt über diverse Bildungs-, Kinder- und Betreuungseinrichtungen sowie viele Möglichkeiten seine Freizeit zu gestalten. Vöhringen ist für das breite Sportangebot, seien es die Sportstätten der Stadt oder die angrenzenden Naherholungsgebiete, bekannt. Viele Rad- und Wanderwege entlang der Iller oder den Naturschutzgebieten laden zu Aktivitäten ein.
Ausstattung:
KFW-Effizienzhaus 55
2-4 Zimmer-Wohnungen
Wohnflächen 73 m² - 166 m²
Aufzug
Massive Bauweise
Bodentiefe Fenster mit dreifach Wärmeschutzverglasung
Sonnige Balkone und Terrassen
Fußbodenheizung
Luft-Wärmepumpe
Sonstiges:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur Anfragen mit vollständigen Daten bearbeitet werden. (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer & E-Mail-Adresse). Anfragen bitte ausschließlich via E-Mail über das Kontaktformular. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie um einige Angaben zu Ihrer Person zu machen.Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen
Rechtliche Angaben
MASA Immobilien - Projekt & Handels GmbH
GF: Mustafa Aydin
Neutorstraße 26/1
89073 Ulm
Firmensitz und Rechnungsanschrift:
Neutorstraße 26/1, 89073 Ulm
Steuernummer:88003/30136
USt.-IdNr.:DE328934400
HRB:739818
Kostenloser-Kundenhotline:
info@masa-immobilien.de
www.masa-immobilien.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MASA IMMOBILIEN
VORBEMERKUNG
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden der deutschen
Standort der MASA IMMOBILIEN. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk
vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i. S. des HGB gelten sie auch für künftige
Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 1 VERTRAULICHKEIT
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden
bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der MASA IMMOBILIEN an Dritte weitergegeben werden.
Schuldhafte Zuwiderhandlungen können den Weitergebenden ggf. im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages
(Miet-/Kaufvertrag) zu Schadensersatzzahlungen verpfichten
§ 2 DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die MASA IMMOBILIEN zur Erfüllung Ihrer
Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen
Regelungen zu verarbeiten.
§ 3 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw.
Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es
obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu
überprüfen. Im Übrigen haftet die von MASA IMMOBILIEN nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter
Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpficht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 4 VERTRAGSABSCHLUSS
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages, sofern eine Provision
vereinbart wurde und nicht zu gesetzlichen Vorgaben in Widerspruch steht. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der
Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Handelt es sich bei dem Hauptvertrag zudem um einen
Mietvertrag, ist eine Provision von Seiten des Wohnungssuchenden nur zu leisten, wenn die von MASA IMMOBILIEN
ausschließlich wegen des Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspficht zuvor
vereinbart wurde. Ist der Auftrag jedoch vom Vermieter ausgegangen bzw. von diesem ebenfalls gestellt, so kann die von nur
von diesem eine Provision einfordern, sofern entsprechend vorher vereinbart. Sie ist innerhalb von zehn Tagen nach
Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande
kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an die MASA IMMOBILIEN zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision, als
auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen
Provision bzw. den Vorgaben des § 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Begrenzung auf zwei
Monatsmieten zuzüglich der gesetzl. Umsatzsteuer), soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer
Provisionssatz genannt ist. Die MASA IMMOBILIEN hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-,2-2
Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat MASA IMMOBILIEN das
Recht, seinen Provisionsanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.
§ 5 DOPPELTÄTIGKEIT
Die MASA IMMOBILIEN kann im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen, die auf einen Kaufvertragsabschluss abzielen, auch
für den anderen Vertragspartner provisionspfichtig tätig werden. Sollte sich eine Doppeltätigkeit anbahnen, wird der
Vertragspartner hierauf gesondert vor Abschluss des jeweiligen Maklervertrages hingewiesen. Die MASA IMMOBILIEN
wird aber niemals gleichzeitig als sogenannter Vermittlungsmakler für beide Seiten tätig. Handelt es sich bei dem Auftrag
zudem um ein Miet- bzw. Vermietungsgesuch, ist eine Doppeltätigkeit diesbezüglich von vornherein ganz ausgeschlossen.
§ 6 RÜCKFRAGEKLAUSEL
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der
Eigentümer verpfichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe
des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der MASA IMMOBILIEN rückzufragen, ob die
Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.
§ 7 FOLGEGESCHÄFT
Ein Provisionsanspruch der MASA IMMOBILIEN besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und
wirtschaftlichen Zusam- menhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor,
wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
§ 8 GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und - sofern der Kunde Vollkaufmann ist - Gerichtsstand ist Ulm. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches
Recht anzuwenden.
§ 9 BESICHTIGUNGSTERMINE
Die Firma MASA IMMOBILIEN weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Besichtigungstermin auf eigene Gefahr erfolgt.
Bei Verletzung oder Verunfallungen sind Haftungsansprüche gegenüber der Firma MASA IMMOBILIEN ausgeschlossen.
§ 10 VORKENNTNISSE
Ist dem Kunden das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von
drei (5) Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in
dieser Angelegenheit als eine für den Abschluss ursächliche Tätigkeit an.
§ 11 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichtensich, die unwirksame Bestimmung durch
eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.
Siehe unter:
www.mass-immobilien.de