Nebelmaschine mit Fernbedienung, LED Licht zur Miete
19 €
Beschreibung
Neues Startup vermietet (Angebot wird immer weiter ausgebaut) fast alles in Berlin.
Anfragen bitte über www.allesmietenin.berlin
Nebelmaschine zur Miete Fr-So 19,00 € Montag Rückgabe. Natürlich mit Rechnung.
Zerstäuberflüssigkeit auf Anfrage erhältlich.
Rabatt mit unseren anderen Angeboten möglich.
Durch den Einsatz hochwertiger Metalle korrodiert das Gerät nicht so schnell, kann durch sein geringes Gewicht einfach mitgenommen werden und ist langlebig.
Sobald Sie Zerstäuberflüssigkeit (nicht enthalten) in den Wassertank füllen, produziert das Gerät nach einer Aufwärmzeit von 2-3 Minuten normalen, geruchsneutralen Nebel. Die Ausstoßleistung liegt bei etwa 3400 m³/h in einem Radius von 2-3 Metern.【Hinweis: Es sprüht etwa 20 Sekunden lang, hört dann auf zu sprühen und wärmt sich wieder auf. Jede Aufwärmzeit dauert 3-5 Minuten.】
Es kommt mit einem aktivierten LED Lichtern und kann nur so die Festivalatmosphäre verbessern und die Menschen vor allem bei der Trauung romantisch fühlen. Bitte beachten Sie, dass das LED-Licht leuchtet, während die Nebelmaschine arbeitet.
Die Wattzahl der Maschine liegt bei 500 und sie verfügt über eine kabellose Fernbedienung. Daher können Sie die Nebelmaschine mit dieser kabellosen Fernbedienung direkt steuern, was sich als äußerst praktisch und komfortabel herausstellt.
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Gras- und Strauchschere
Heckenschere
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Stichsäge
Vertikutierer-Lüfter
Heizstrahler
u.v.m.
Lieferung in Kombination mit mehreren Angeboten möglich.
Rechtliche Angaben
Impressum
allesmietenin.berlin
K. Raschke
Hellersdorfer Weg 35
12689 Berlin
Finanzamt Pankow
Steuernummer 35/102/11431
E-Mail ebaykleinanzeigen@allesmietenin.berlin
Hinweis zum Datenschutz:
Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Schriftverkehr per Email zur Beantwortung meiner Anfrage/Buchung/Stornierung erhoben und verarbeitet werden darf. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gemäß den gesetzlichen Fristen gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@allesmietenin.berlin widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
AGB
1.VERTRAGSABSCHLUSS
1. Ein Vertrag ist nur in Schriftform (Rechnung per Mail) gültig und verbindlich.
2. Sämtliche Absprachen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
2.PREISE
1. Alle Angebotspreise gelten für ein Wochenende.
2. Jeder weitere Tag wird extra berechnet.
3.ABNAHME- UND ANNAHMEVERZUG
Die Gegenstände/Leistungen werden wie vertraglich vereinbart angeboten. Bei Abholaufträgen bietet der Auftragnehmer die Gegenstände in seinem Räumen an. Bei Übernahme der Gegenstände hat der Kunde diese auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Nimmt der Kunde Gegenstände/Leistungen nicht ab, obwohl sie ihm vertragsmäßig angeboten wurden, kann der Auftragnehmer auf Erfüllung des Vertrages bestehen oder bei endgültiger Annahmeverweigerung eine Entschädigung gemäß Ziff. 6 verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.MITWIRKUNGSPFLICHT
1. Der Kunde hat bei Anlieferungsverträgen dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände durch den Auftragnehmer gewährleistet ist. Der Kunde hat dem Auftragnehmer, spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn, die genaue Lage des Veranstaltungsortes mitzuteilen.
2. Zur Verfügung gestellte Gegenstände sind entsprechend den jeweiligen Witterungsverhältnissen zu sichern. Schirme etc. sind bei Sturm zu schließen und gegen entsprechende Schäden zu sichern.
3. Der Mieter hat den Mietgegenstand so lange zu bewachen und in Obhut zu behalten, bis die körperliche Übernahme des Mietgegenstandes durch den Vermieter oder einen ihrer Beauftragten erfolgt ist. Die Obhutspflicht des Mieters endet mit der Übergabe des Mietgutes an den Vermieter.
5.LIEFERUNG/LIEFERVERZUG
Liefertermine sind angemessen zu verlängern, wenn der Auftragnehmer aus nicht zu vertretenden Gründen an der rechtzeitigen Lieferung gehindert wird. Nicht zu vertreten sind insbesondere unvorstellbare Witterungseinflüsse (Sturm, Regen etc.), nicht vorhersehbare bzw. unvermeidbare Streiks etc. Im Falle der Vereinbarung eines Fixtermins ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gänzlich unmöglich wird. Schadensansprüche stehen dem Kunden in diesen Fällen nicht zu.
6.RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer hierfür einen Anlass gegeben hat, oder kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Stornokosten zu verlangen (50% des Auftragspreises).
7.GEWÄHRLEISTUNG
1. Der Auftragnehmer hat dafür einzustehen, dass die vertraglichen Leistungen erbracht werden und die zugesicherten Eigenschaften besitzen.
2. Treten Mängel auf, hat der Kunde dem Auftragnehmer die Möglichkeit einzuräumen, nachzubessern.
3. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen.
4. Offensichtliche Fehler hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, erlischt insofern sein Gewährleistungsrecht.
5. Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die gelieferten Gegenstände unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. § 377, 378 HGB gelten entsprechend.
6. Bei gebrauchten Gegenständen kann keine Gewähr für die Freiheit von Staub- und Verpackungsreste übernommen werden. Die Gegenstände, insbesondere Geschirr etc. sind vor Gebrauch zu reinigen.
8.HAFTUNG
1. Haftung des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der vertraglichen Zusicherung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Für leicht fahrlässiges Verhalten ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen vertragswesentliche Pflichten vor. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer begrenzt auf die typischen, vorhersehbaren Folgeschäden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, eventuell eintretende Schäden möglichst gering zu halten und alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen. Der Kunde hat für sämtliche Schäden an den zur Verfügung gestellten Gegenständen des Auftragnehmers zu haften, es sei denn, er kann glaubhaft darlegen, dass die Schäden auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Eine Haftung für Schäden, die evtl. durch Einbringen von Erdnägeln bzw. Dübeln in den Untergrund entstehen, übernimmt der Vermieter auch gegenüber Dritten nicht. Für in Verlust geratene Gegenstände haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Bei Beschädigung haftet der Kunde in Höhe der Reparaturkosten, höchstens jedoch in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für Schäden, die ausschließlich auf einen Verstoß des Kunden gegen seine Pflichten gemäß Ziff. 4 beruhen hat der Auftragnehmer nicht einzustehen. Im Übrigen gilt § 254 BGB. Von An sprüchen Dritter wegen Schäden, die auf Verletzung von Mitwirkungspflichten gemäß Ziff. 4 beruhen, hat der Kunde den Auftragnehmer intern freizustellen.
3. Der Mieter haftet während der Mietzeit und der Mietzeitüberschreitung für Verluste (Abhandenkommen) der Mietgegenstände sowie für alle Beschädigungen, die durch vertragswidrigen und sonstigen unsachgemäßen Gebrauch entsteht. Er haftet hierbei für seine Angestellten und Beauftragten sowie sonstiger Dritter.
4. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, das Mietgut für die Dauer der Veranstaltung bzw. des Vertragsverhältnisses gegen Diebstahl zum Wiederbeschaffungspreis zu versichern.