Möbelaufzug mieten / Bauaufzug / Möbellift / Schrägaufzug
96 €
Beschreibung
Moebellift Vermietung Magdeburg – Ihr Partner für leichte Umzüge
Vorteile eines Möbellifts:
Transport von schweren, sperrigen Gegenständen bis zu 250kg
Sichere Verbringung Ihrer Gegenstände
Ersparnis von Zeit, Kraft und Nerven
Platzsparende Aufstellung auch auf Hinterhöfen möglich
Unsere Preisübersicht (Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer):
Möbellift/Schrägaufzug pro Stunde:
Preis: 96,64€ (netto)
Inklusive Bediener
An- und Abfahrt in Magdeburg: 60,00€ (netto)
Tagespauschale Möbellift/Schrägaufzug inklusive Aufbau /ohne Bediener (8 Stunden):
Preis: 495,00€ (netto)
(Nur für Firmen die geschultes Personal im Umgang eines Liftes haben)
Bedingungen für den Einsatz von Möbelliften:
Notwendigkeit einer Grundstellfläche von ca. der Größe eines PKWs
Der Aufstellbereich muss an der Hausfassade, am Balkon, Fenster oder Brüstung möglich sein.
Der Weg nach oben muss frei von Hindernissen wie Bäumen, Stromleitungen etc. sein.
Bei Dachschrägen vor dem Fenster ist der Einsatz eines Baulifts notwendig.
Zahlungsmodalitäten:
Privatkunden:
Barzahlung mit Quittung
Paypal inkl. Rechnung
Firmenkunden:
Zahlung auf Rechnung
Kontaktieren Sie uns:
Für eine individuelle Beratung und Planung Ihres Umzugs oder Projekts stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an!
Tel: 017673222767
Oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
Rechtliche Angaben
Tim Heidemann Einzelunternehmen
Friesenstraße 20
39108 Magdeburg
Deutschland
E-Mail: info@md-getraenkeservice.de
Telefonnummer: +4915787838023
UST ID DE354778313
Der/die gesetzliche(n) Vertreter von Tim Heidemann Einzelunternehmen:
Tim Heidemann1. Allgemein
1.1 Im Einklang mit der Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung):
Wir möchten dich darüber informieren, dass die Verbraucher die Möglichkeit haben, Beschwerden bei der Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission einzureichen, die du unter folgender URL findest: ec.europa.eu/odrWir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.2. Die folgenden Angaben sind nach deutscher Gesetzgebung zwingend erforderlich.