Kindertagespflegestelle Tagesmutter Kindertagespflege Kinder-Yoga
1 € VB
Beschreibung
Auf zu neuen Abenteuern auf
der Blumenwiese!
Liebe Eltern,
ich bin Lydia Späth-Papenheim, erfahrene Achtfache Mama und Tagesmutter sowie Zertifizierte Kinder-Yoga-Ausbildung, und ich habe ab August 2024 2 plätze zu vergeben in meiner herzlichen Kindertagespflege Blumenwiese
Bei mir stehen das Wohlbefinden und die individuelle Entwicklung jedes Kindes im Mittelpunkt. Die Fotos zeigen, wie glücklich und zufrieden die Kinder in meiner Obhut sind. Sie tauchen ein in fröhliche Abenteuer mit Blumen und Insekten auf unserer zauberhaften Blumenwiese und erkunden die Pferdewiese. Sandburgen werden gebaut, während wir gemeinsam die Natur entdecken und Pusteblumen bestaunen.
Ich habe erfolgreich Ausbildung zur Kinderyoga-Lehrerin abgeschlossen und übe es in meiner Kindertagespflege mit den Tageskinder aus.
Freies Spiel fördert die Fantasie und wir malen, basteln und entdecken mit Begeisterung.
Meine Betreuungszeiten von 8 Uhr bis 16 Uhr
sind flexibel auf eure Bedürfnisse abgestimmt. Bei mir erfahren eure Kinder liebevolle und verlässliche Fürsorge, in der sie sich sicher und geborgen fühlen. Mit meiner Qualifikation als Tagesmutter und langjähriger Erfahrung als Achtfache Mama biete ich optimale Unterstützung und Förderung für euer Kind.
Wenn ihr Interesse an einem Platz in meiner Kindertagespflege Blumenwiese habt oder mehr Informationen benötigt, stehe ich euch gerne zur Verfügung. Ich freue mich darauf, euer Kind auf seinem individuellen Entwicklungsweg zu begleiten und in meiner Kindertagespflege Blumenwiese willkommen zu heißen.
Herzliche Grüße,
Lydia Späth-Papenheim Eure qualifizierte Tagesmutter
Rechtliche Angaben
(1) Die Erlaubnis zur Kindertagespflege befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern (§ 43 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII). Sie kann im Einzelfall für die Betreuung von weniger Kindern erteilt werden. In der Erlaubnis ist zu bestimmen, wie viele Kinder zur Betreuung insgesamt angemeldet sein dürfen.
(1) Die Erlaubnis zur Kindertagespflege befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern (§ 43 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII). Sie kann im Einzelfall für die Betreuung von weniger Kindern erteilt werden. In der Erlaubnis ist zu bestimmen, wie viele Kinder zur Betreuung insgesamt angemeldet sein dürfen.