Hundefriseur mobil in Menden
60 €
Beschreibung
DAS
MOBILE
HUNDESTUDIO
Ihr seid auf der Suche nach einem Hundefriseur ?
Ihr sucht einen Hundesalon in eurer Nähe ?
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...dann ist Fellstruktur gleich vor eurer Haustür !
Die Preise gestalten sich nach Größe, Verhalten, Pflegezustand etc
Die Anfahrt wird berechnet.
Rechtliche Angaben
Seite 1 von 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen §1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Verlauf AGB genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehung zwischen Anika Beierle – Fellstruktur von Lüninck-Str.15 58706 Menden (Sauerland) (im weiteren Verlauf FELLSTRUKTUR genannt) und unseren Kunden (im weiteren Verlauf KUNDE genannt). Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der KUNDE Verbraucher ist. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Demgegenüber ist Unternehmer gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Hundefriseur entstehen, einschließlich Hundefell- und Tierkosmetischer Produkte, Nebensortiment (z.B. Tierfutter) und Hundefriseurtechnischen Artikeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst in Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. §2 Termine, Annahmeverzug Termine sind für uns nur dann verbindlich, wenn der vereinbarte Ausführungstermin zeitlich nicht mehr als 15 Minuten überschritten wird, d.h. bei pünktlichem Eintreffen von FELLSTRUKTUR beim KUNDEN, dieser nach 15 Minuten nicht wie vereinbart anwesend ist. Wenn der KUNDE einen Termin nicht wahrnehmen kann, bitten wir diesen nicht später als 24 Stunden vor Terminbeginn abzusagen. Bei Nichterscheinen des KUNDEN behält sich FELLSTRUKTUR vor, eine Aufwandspauschale von 75% des Mindestpreises der vereinbarten Dienstleitung laut aktuellem Preisblatt, mindestens jedoch 40 Euro, in Rechnung zu stellen. §3 Preise, Zahlung, Verzug Es gelten die Preise des aktuellen Preisblattes (öffentlich einsehbar unter www.fellstruktur.de) und der Produktpreisdeklarationen zum Zeitpunkt der Leistungsbringung in Euro. Anfahrtskosten werden nicht separat berechnet und sind in den angegebenen Dienstleistungspreisen enthalten. Die angegebenen Preise sind Mindestpreise und können sich durch Mehraufwand oder spontanes Hinzubuchen von weiteren Dienstleistungen erhöhen. Im Falle von Preisänderungen ist FELLSTRUKTUR nicht dazu verpflichtet, dem KUNDEN die Änderung im Voraus mitzuteilen. Es obliegt dem KUNDEN sich über die gültigen Preise im Voraus zu informieren. Rechnungsbeträge sind sofort nach Leistungserfüllung fällig und sind ausschließlich in bar zu leisten. Der KUNDE kommt auch ohne Fristsetzung spätestens dann in Verzug, wenn der zu zahlende und fällige Rechnungsbetrag nicht sofort nach der Leistungserbringung geleistet wird. Die von FELLSTRUKTUR erbrachten Leistungen und Waren verbleiben bis zur vollständigen Zahlung und Erfüllung sämtlicher Forderungen im Eigentum von FELLSTRUKTUR. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens vorbehalten. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des § 280 Abs. 1 BGB. §4 Gewährleistung, Garantie Zeigt sich ein Mangel, so hat der KUNDE diesen unverzüglich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige nur, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach der Behandlung bzw. bei käuflich erworbenen Waren erfolgt. Der KUNDE hat dann ein Nachbesserungsrecht, schlägt die Nachbesserung fehl, kann er erneut Nachbesserung verlangen. Lehnt der KUNDE das Nachbesserungsrecht ab oder reagiert auf das Nachbesserungsangebot nicht innerhalb von 48 Stunden, so verfällt der Mangelanspruch ersatzlos. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Leistung oder Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung wie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Fell- und hautkosmetischen Pflegemittel durch den Kunden oder aufgrund besonderer Einflüsse entstehen. Werden von KUNDEN oder Dritten unsachgemäße Nachbesserungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. §5 Haftung Bei von FELLSTRUKTUR nicht zu vertretenen Umständen, z.B. höhere Gewalt, wie Stromausfall und dergleichen, die der Erfüllung eines Kundenauftrages entgegenstehen, kann kein Haftungsanspruch hergeleitet werden. Auch übernimmt FELLSTRUKTUR keine Haftung für Terminverschiebungen bzw. Terminverspätungen die FELLSTRUKTUR nicht zu vertreten hat. Ein Anspruch aus Schadensersatz kann daraus nicht hergeleitet werden. §6 Datenschutz, Verwendung personenbezogener Daten Dem KUNDEN ist bekannt und er willigt ein, dass seine ausschließlich für Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen von FELLSTRUKTUR ausdrücklich zu. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen. FELLSTRUKTUR verpflichtet sich für diesen Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten, es sei denn der Vorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt. §7 Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist Menden (Sauerland). Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. §8 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen FELLSTRUKTUR behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die von den Parteien zu erfüllenden Hauptleistungspflichten werden von diesen Änderungen unberührt bleiben. §9 Schlussklausel Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Menden, 03.07.2022