Hüpfburg Kletterberg Leuchtturm mieten

140 €

56218 Rheinland-Pfalz - Mülheim-Kärlich
16.05.2024

Beschreibung

Robuste Kletterberg „Leuchtturm“

XXL Hüpfburg [Fassungsvermögen 4 Personen]
Maße: 760 cm Breite x 880 cm Länge x 560 cm Höhe
Gewicht ca. 120 kg
Mit diesem Kletterturm haben Sie wirklich großen Spaß. Geschicklichkeit ist gefragt, um bis ganz noch oben zu kommen. Man kann auch um die Wette klettern, wer schafft es als erster bis oben?
Wir arbeiten eng mit den Herstellern hochwertiger Hüpfburgen zusammen und wir sind permanent bemüht unsere Hüpfburgen nach 3 Jahren auszutauschen. Dadurch sind sie auf der sicheren Seite, dass die Hüpfburgen so gut wie unkapputtbar sind und den neusten TÜV-Bestimmungen für Sicherheit entsprechen.
Tagesmietpreis: unter der Woche 140 € inkl. MwSt. (Mo. – Fr.); 150 € (Sa. – So.)
2-Tage-Mietpreis: 190 € inkl. MwSt.
3-Tagesmiete 200 € inkl. MwSt.
4 Tage bis Ganze Woche mieten: 250 € inkl. MwSt.
Leistung:
Im Mietpreis enthalten sind:
• Kletterberg wie oben beschrieben
• Sicherungselemente [Erdanker bzw. Wasserballast]
• Gebläse 1100 W. Eine Steckdose von 220 V muss zwingend vorhanden sein.
Folgende Leistungen (alle Preise inkl. Mwst.) können zusätzlich gebucht werden:
• Lieferung bis Haustür inkl. Abholung (30 € Umkreis 15 km; 40 € Umkreis 25 km; 60 € Umkreis bis 40 km)
• Auf- und Abbau inkl. Einweisung in Funktionsweise (30 €)
• Kabeltrommel speziell für den Außenbereich IP44 (5 € / Tag)
• PKW Anhänger für Transport (20 €/Tag)
• Fallschutzmatte (gesetzlich verpflichtend bei Verwendung auf Beton /Asphalt) gegen Aufpreis von 5 € pro Matte mietbar
Regenversicherung [5 € pro Modul / Buchung] beinhaltet kostenfreie Stornierung bis 8 Stunden vor geplanter Lieferung.

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Türen für dieses Modul eine Mindestdurchgangsbreite von 95 cm haben müssen. Wir liefern immer mit einer Sackkarre an. Sollten die Türen nicht breit genug sein, dann werden wir die Ware auch nicht aufbauen. Die Miete wird trotzdem fällig.

Haftungsausschluss:
Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch der Sache entstehen können.
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen.
Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.


Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!

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