Haushalts- / Reinigungshilfe im Sozialdienst (m/w/d) (Minijob)
- Stundenlohn 13 €
- Berufserfahrung Mit Berufserfahrung
Beschreibung
Minijob 420,00 bis zu 520,00€ pro Monat
plus Fahrgeldzuschuss 70,00€ bis zu 90,00€
Stundenlohn: 13,00€ (Abrechnung über Stunden)
Stunden: 32 bis 40 pro Monat
Fahrgeldzuschuss: 4,52€ pro Hausbesuch
Arbeitszeit: Doppelstundenweise zwischen 08.00 bis 18.00 Uhr
alternativ Vormittagsschicht (zwischen 08.00 bis 13.00 Uhr) bzw. Nachmittagsschicht (zwischen 13.00 bis 18 Uhr)
Einsatzgebiet: Schwerpunkt Düsseldorf-Bilk. Grundsätzlich solltest du bereit sein, Kunden mit bis zu 30 Minuten Bus/Bahn-Fahrt zu versorgen.
Startdatum: 01.06.2024 oder später
Erforderlich:
Vorerfahrung und befriedigende Deutschkenntnisse
Wir sind ein Betreuungsdienst für Menschen, die selber nicht mehr alles können. Wir machen den Wohnungsputz, oder den Einkauf, oder Helfen beim Spazierengehen. Immer mehr kranke Menschen können ihre eigene Wohnung nicht mehr reinigen. Dafür suchen wir dringend eine/n MinijobberIn.
Du bist freundlich, hilfsbereit und zuverlässig ? Du bist bereit, in private Wohnungen von Frauen und Männern zu gehen und dort sauber zu machen ?
Du bekommst einen Minijobvertrag mit Urlaub, Lohnfortzahlung und allen gesetzlichen Regelungen.
Melde Dich einfach bei uns. Musaada Betreuungsdienst, Bilker Allee 173, 40217 Düsseldorf, MO-DO zw. 10-12.30h unter 0211-339 812 06.
Weitere Informationen auf der Homepage www.musaada.de.
Wir sind selbstverständlich ein vom Land NRW anerkannter Betreuungsdienst nach § 45 SGB XI.
Rechtliche Angaben
IMPRESSUM
RE-START e.V.
VR Duisburg Nr. 5558
Hamza R. Wördemann
Bilker Allee 173
40217 Düsseldorf
Telefon: 0211 - 33 98 12 06
E-Mail: info[at]musaada.de
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Impressum und Haftungsausschluss gelten für die Website restart-integration.de.
WICHTIGE HINWEISE KOMMERZIELLE NUTZUNG
Die unaufgeforderte Zusendung von Werbung per Post, E-Mail oder Telefax ist unerwünscht und wird ausdrücklich untersagt. Insbesondere die unaufgeforderte Zusendung einer Werbemail an Privatleute verstößt gegen § 1 UWG und § 823 I BGB (Beschluß des LG Berlin vom 2.8.1998 Az: 16 O 201/98).
LINKSETZUNG
Im Rahmen der redaktionellen Arbeit entstandene Artikel, Studien, Mails, Grafiken, Kommentare, Rezensionen, News- und Chatbeiträge, Multimediadaten usw. dürfen nur dann elektronisch oder in einer anderen Form erfaßt, gespeichert, weitergegeben oder veröffentlicht werden, wenn dies ausdrücklich gestattet wurde, und auch dann nur mit genauer Quellenangabe. Dabei sind Änderungen (Kürzungen, Kommentare, Ergänzungen usw.) nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich gestattet wurden, und auch dann nur mit genauer Anzeige der Änderungen.
HAFTUNG FÜR INHALTE
Keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Korrektheit, Qualität und Aktualität der im Rahmen unseres Dienstes angebotenen Daten.