GESICHERTES KFW Darlehen 1,64 % // 2-Zimmer Neubau Wohnung // Wohnung 1
210.000 €
- Wohnfläche 60,48 m²
- Zimmer 2
- Schlafzimmer 1
- Badezimmer 1
- Etage 0
- Verfügbar ab März 2024
- Wohnungstyp Erdgeschosswohnung
- Baujahr 2023
- Online-Besichtigung Nicht möglich
- Provision Mit Provision
- Terrasse
- Stufenloser Zugang
- Fußbodenheizung
- Neubau
- Aufzug
- Garage/Stellplatz
- Garten/-mitnutzung
Standort
Beschreibung
**OBJEKTBESCHREIBUNG**
In Ahlhorn entsteht das moderne Mehrfamilienhaus Neubauprojekt „Vechtaer Straße“ mit 18 Einheiten. Es punktet nicht nur mit der ruhigen, dennoch zentralen Lage und der durchdachten Raumaufteilung sondern auch mit einer sehr guten Ausstattung.
Die Wohnungen mit gut ausgerichteten Terrassen und Balkonen befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Metropolpark-Ahlhorn aber auch zum Zentrum, indem alle Läden für den täglichen Bedarf vorhanden sind. Außerdem wird eine exzellente Autobahn-Anbindung angeboten, mit der Oldenburg in 30 Minuten zu erreichen ist.
Das massiv gebaute Wohnhaus, welches über eine moderne Klinker-Fassade sowie einer ansprechenden Außenarchitektur verfügt, wird nach aktuellen KfW 40 KFN Anforderungen erstellt und sorgt somit für zukunftsorientierten Wohnraum. Ob Single oder Paare, die unterschiedlich großen 2-Zimmer oder 3-Zimmer Wohnungen, mit Größen von 56 m2 bis 100 m2, bieten für jedermann ein richtiges Zuhause zum Leben.
Wohnung Nr. 1
Die angebotene Wohneinheit befindet sich im Erdgeschoss und verfügt über 2 Zimmer sowie einer Wohnfläche von 60,48 m2. Die Wohnfläche verteilt sich auf die folgenden Räume:
* Wohnen / Küche (25,94 m2)
* Flur (6,31 m2)
* Badezimmer (4,97 m2)
* Schlafzimmer (15,39 m2)
* Balkon 1/4 (1,85 m2)
Zusätzlich wird auf der Wohnanlage noch ein Fahrradhaus/Müllhaus mit einer Größe von 42 m2 errichtet, indem die Mülltonnen trocken stehen und jeder Eigentümer oder Mieter bequem sein Fahrrad abstellen kann.
**AUSSTATTUNG**
* Fußbodenheizung
* Satelliten-TV Anlage
* Personenaufzug auf jeder Etage - geeignet für Rollstuhlfahrer
* Klingelanlage mit Gegensprech-, Kamera- und Türöffnerfunktion
* Moderne Bodenbeläge
* Stilvolles Badezimmer-Konzept inkl. Sanitär-Ausstattung
* 3-Fach Isolierverglasung - Kunststofffenster - einbruchshemmend einschließlich Pilzkopfverriegelung
* Weißlack Zimmertüren
* Elektrische Jalousien in Wohn- und Schlafräumen
* PV-Anlage
Fertigstellung des Neubauprojektes ist zum 1. Quartal 2024 geplant. Eine Baustellen Besichtigung vor Ort auf dem Grundstück kann nach Rücksprache durchgeführt werden.
Sollten Sie einen Termin wünschen oder noch weitere Fragen haben haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
**WEITERE INFORMATIONEN**
KFW-Kredit Dieses Haus wird ein KFW40 KFN Haus und somit kann die neue KFW Förderung mit einem günstigen Zinssatz und einem Kreditanteil in Höhe von 100.000,00 € beantragt werden.
Rechtliche Angaben
IMPRESSUM
Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)
Henken Immobilien
Inhaber Marcel Henken (Einzelunternehmer – Immobilienmakler)
Rudolf-Diesel-Straße 24-28
26135 Oldenburg
Telefon: 0170 / 6230475
Mailadresse: m.henken@henken-immobilien.de
Inhaltlich verantwortlich im Sinne des § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MSTV):
Marcel Henken, Rudolf-Diesel-Straße 24-28, 26135 Oldenburg,
Telefon: 0170 / 6230475,
Mailadresse: m.henken@henken-immobilien.de
Steuernummer: 69/117/15028
Umsatzsteuer-ID-Nr. gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: 40 159 869 728
Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobilienmakler nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung,
Aufsichtsbehörde: Oldenburgische Industrie- und Handelskammer,
Anschrift: Moslestr. 6, 26122 Oldenburg, Tel. 0441/22200,
Internetadresse: www.ihk-oldenburg.de
Mailadresse: gewerberecht@oldenburg.ihk.de
Pflichtversicherung gemäß §§ 15 - 15a Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV) i.V.m. § 34c GewO – Pflichtangabe gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 11 DL-Info-V.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der AXA Versicherung AG,
Postanschrift: Colonia – Allee – 10-20, 51067 Köln
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts für Vermögensschäden aus der Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Immobilienmakler.
Versicherungsnehmer: Marcel Henken Deckungssumme: 50.000,00 €
Das Einzelunternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Absatz 1 ODR-VO und § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hinweise zur Verbraucherstreitbeilegung finden Sie unter https://www.verbraucherstreitbeilegung.de
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren oder vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34c GewO
§ 1 und §§ 15 -15a MaBV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Immobilienprodukten:
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governments) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: Infolge des Klimawandels können vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen soweit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken z.B. aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO) (Transparenzverordnung):
Bei der Beratung werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Marktteilnehmern) und deren Produkten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre (Investitions-) Entscheidungen haben, werden gegebenenfalls nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird gegebenenfalls gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der (Investment-) Entscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei (Investitions-) Entscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen (Vertrags-) Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachhaltiger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO):
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachhaltigen Auswirkungen von (Investitions-) Entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und gegebenenfalls der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Zur Zeit kann eine Berücksichtigung aufgrund sich aufbauender, aber aktuell noch gegebenenfalls rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt eine solche Aufklärung erfolgen.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO):
Die Vergütung für die Vermittlung von (Finanz-) Produkten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, das Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.