Gelegenheit für Investoren! Verkauf von Lagerhallen mit großem 2- Familienhaus – Nähe Luxemburg
VB
- Art Kaufen
- Fläche 85.000 m²
- Baujahr 1956
- Provision Provisionsfrei
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Da der Eigentümer vorzeitig in den Ruhestand möchte, ergibt sich in Gilzem, unweit der luxemburgischen Grenzen eine große Chance für Menschen mit Visionen.
Bitte vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Der Preis ist Verhandlungssache.
Am Ortseingang von Gilzem liegt dieser großzügige Hof mit vielen Hallen und einem Wohnhaus. Die gesamte Hoffläche umfasst ca. 10.000qm. Hinzu kommen landwirtschaftliche Flächen von insgesamt ca. 6,5 Hektar.
Die Nutzflächen der teils neuwertigen Hallen und des Versorgungsgebäudes beträgt ca. 2.500qm. Hier werden zur Zeit insgesamt ca. 12.000 Hühner gehalten. Der gesamte Betrieb kann bei Bedarf übernommen werden.
Es ist aber auch eine komplett andere Nutzung für eine Gewerbebetrieb denkbar. Auch eine teilweise Vermietung der Hallen und der landwirtschaftlichen Flächen ist möglich.
Das Wohnhaus ist voll unterkellert und hat eine Fläche von rund 220qm zuzüglich einer Eigentumswohnung mit separatem Eingang von rund 80qm. Das angrenzenden Garagengebäude mit 3 Einzel- und einer Doppelgarage bietet viel Platz für jede Art von Fahrzeugen.
# Ausstattung
Über den Haupteingang betreten Sie das Wohnhaus und stehen in dem großzügigen Flur, von wo sie Zugang zu dem Büro, dem Badezimmer und dem großzügigen Wohnraum mit angrenzender Küche haben.
Über eine Treppe kommt man in das Obergeschoss, wo sich insgesamt 5 Schlafzimmer und ein Badezimmer befinden.
Über einen 2. Eingang gelangt man in die 80qm große Eigentumswohnung. Hier erreicht man vom Flur das Badezimmer, den Hauswirtschaftsraum, das Schlafzimmer und den Wohnbereich mit angrenzender Küche.
Beide Wohnungen sind sehr gepflegt und man kann dort sofort einziehen, bzw. vermieten.
-Baujahr 1960
-Voll unterkellert
-Wohnhaus 220qm
-Modernisierung (1996)
-Eigentumswohnung 80qm (1996)
-Gewerbehalle 75x14m (2017)
-Gewerbehalle 48x14m (2013)
-Gewerbehalle 48x14m (1956/2004)
-Garagen/Maschienenschuppen (1976)
-Gebäude/Lager für Fertigprodukte (1970)
-Objektzustand gepflegt
-Gesamtfläche ca. 7,5 ha
# Weitere Angaben
Zimmer: 15
Verfügbar ab: sofort
Objektzustand: gepflegt
Bodenbelag: Laminat
Wohnfläche: ca. 300 m²
Lagerfläche: ca. 2500 m²
# Lagebeschreibung
Gilzem ist ein Ort unweit der luxemburgischen Grenze. Echternach in Luxemburg ist nur 12 KM entfernt. Die Kreisstadt Bitburg und Trier erreicht man zügig über die nahe B51 in 15 KM bzw. 20 KM.
Die Grundschule befindet sich im Nachbarort in Irrel und eine Kindertagesstätte im Nachbarort in Eisenach. Für den weiterführenden Schulbesuch stehen die Schulen in Speicher, Irrel und in Bitburg zur Verfügung.
Zur Freizeitgestaltung gibt es für die Kinder einen Spielplatz und einen Sportverein. Außerdem ist im Ort eine Bundeskegelbahn mit Bundesligasport und ein Gesangsverein.Entfernungen:
Kindergaerten 2 km
Grundschule 7 km
Realschule 15 km
Gymnasium 15 km
Autobahn 20 km
# Sonstiges
Die Übergabe erfolgt nach individueller Terminabsprache.
Die aufgenommenen Daten beruhen auf Eigentümerangaben und sind unverbindlich. Irrtümer können nicht ausgeschlossen werden.
Bei Interesse bieten wir Ihnen gerne einen Besichtigungstermin an.
Da wir eng mit einer namenhaften Unternehmensberatung zusammenarbeiten vermitteln wir auch hier gerne einen Kontakt für eine professionelle betriebswirtschaftliche Betrachtung des Projektes.
Auch in Finanzierungsfragen helfen wir Ihnen gerne weiter und unterbreiten ein Angebot. Bei allen Fragen bezüglich Immobilien und Finanzierungen sprechen Sie uns gerne an.
Energie
Das Wohnhaus und die Eigentumswohnung werden von einer zentralen Ölheizung beheizt. Hier erfolgt auch die Warmwasseraufbereitung.
Der Energieausweis ist in Bearbeitung und wird bei der Besichtigung vorgelegt.
Anbieter-Objekt-ID: BEDA-23-208
Rechtliche Angaben
Impressum
asplano - Marco Otten e.K.
Heinrich-Hertz-Str. 10
54634 Bitburg
Tel.: 0656194947330
E-Mail: marco.otten@asplano.de
Inhaber: Marco Otten
Handelsregister: Amtsgericht Wittlich HRA 41573
USt-IdNr.: DE 285431360
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Marco Otten (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Stadtverwaltung Bitburg, Ordnungsbehörde, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Trier, Herzogenbuscher Straße 12, 54292 Trier
Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Trier, Herzogenbuscher Straße 12, 54292 Trier
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-NX75-G4D6J-77 (für § 34 d GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-176-58RP-48 (für § 34 i GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Trier, Herzogenbuscher Straße 12, 54292 Trier
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.