- Wohnfläche 113 m²
- Zimmer 4
- Badezimmer 2
- Wohnungstyp Dachgeschosswohnung
- Baujahr 2023
- Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
- Balkon
- Badewanne
- Gäste-WC
- Fußbodenheizung
- Aufzug
- Keller
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
-KEINE KÄUFERPROVISION-
Diese tolle-Dachgeschoßwohnung hat einen sehr schönen und großen Balkon. Ebenfalls gehört zu der Wohnung eine eigene Bühne.
In zentraler Lage von Bondorf und doch ruhig gelegen entstehen zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 18 Wohneinheiten, 22 Tiefgaragenstellplätze und 6 Außenstellplätze.
# Ausstattung
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- eigene Bühne
Herzlich willkommen in Ihrem neuen Zuhause oder dem Zuhause Ihres Mieters.
Alle Wohneinheiten verfügen über einen großzügigen Balkon oder eine Terrasse mit Gartenanteil.
Bequem kommen Sie mit dem Aufzug in Ihr neues Zuhause. Jede Wohnung verfügt über einen Kellerraum.
Einziehen und sich gleich wohlfühlen. Hier ist mit einer klaren und modernen Ausstattung von Anfang an für alles gesorgt: elektrische Rollläden, Fußbodenheizung, Badausstattung von namhaften Marken wie Kaldewei oder Hansgrohe.
# Weitere Angaben
Separate WCs: 1
Garagen/Stellplätze: 1
Objektzustand: Erstbezug
Qualität der Ausstattung: Gehoben
Garagen/Stellplatzkaufpreis: 25.000,00 €
# Lagebeschreibung
HERZLICH WILLKOMMEN IN BONDORF
Die Gemeinde Bondorf, die südlichste Gemeinde im Landkreis Böblingen heißt Sie willkommen. Die nächstgelegenen Städte sind Herrenberg, Nagold und Rottenburg am Neckar.
Bondorf verfügt über eine sehr gute Infrastruktur und zahlreiche Geschäfte des täglichen Bedarfs finden Sie vor Ort. Außerdem eine Apotheke, Ärzte und eine Bücherei.
Verkehrslage & Nahverkehr
Bundesautobahn A 81 Stuttgart - Singen (mit Anschluss auf der Gemarkung Bondorf)
Bundesstraße 28 (Tübingen / Freudenstadt)
Bahnstation im Verkehrsverbund Stuttgart
Haltepunkt von Regionalexpress-Zügen, IC-Zügen sowie Nahverkehrszügen mit gutem Takt zur S-Bahn in Herrenberg
Busverbindungen gibt es in die umliegenden Gemeinden.
Nach Stuttgart sind es 45 km, nach Böblingen 25 km, nach Herrenberg 10 km, nach Rottenburg 10 km und nach Nagold 10 km.
Es gibt zahlreichen Kindergärten, eine Grundschule und eine Gemeinschaftsschule.
Durch die zahlreichen Vereine und Veranstaltungen werden Sie sich hier sehr schnell wohlfühlen.
# Energie
Ein Energiepass ist nicht erforderlich - Grund: Neu zu errichtende Gebäude gem. § 80 (1) GEG
Heizungsart: Fußbodenheizung, Zentralheizung
Anbieter-Objekt-ID: 3911-HausB Whg. 18
Rechtliche Angaben
Firma: Kreissparkasse Böblingen
Vertretungsberechtigter: Michael Fritz (Vorsitzender), Oliver Braun, Markus Linha
Strasse: Wolfgang-Brumme-Allee 1
PLZ/Ort: D-71034 Böblingen
Telefon: 07031 77-1000
E-Mail: info@kskbb.de
Homepage: www.kskbb.de
Handelsregister: HRA 242351
Handelsregisternummer: Amtsgericht Stuttgart
Berufsaufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank
Sonnemannstraße 20
60314 Frankfurt am Main
www.ecb.europa.eu
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
und
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt am Main
www.bafin.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 145047408
Online-Streitbeilegung: https://www.sv-bw.de/schlichtung
Schlichtungsstelle: Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart.
Verbraucherinformationen
a) Allgemeine Informationen zum Vertragspartner
Name und unsere Anschrift:
Kreissparkasse Böblingen
Wolfgang-Brumme-Allee 1
71034 Böblingen
Telefon: 07031 77-1000
E-Mail: info@kskbb.de
Gesetzliche Vertretungsberechtigte:
Vorstand
Michael Fritz (Vorstandsvorsitzender), Oliver Braun, Markus Linha
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
D-53117 Bonn
Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Stuttgart
HRA 24 23 51
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 145047408
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat zur Klärung und Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den ihm angeschlossenen Sparkassen und Verbundunternehmen und deren Kunden eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Näheres regelt die Schlichtungsordnung des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Schlichtungsstelle zu richten:
Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
b) Informationen zu Ihrem Maklervertrag
Wesentliche Leistungsmerkmale:
Die Sparkasse wird mit dem Nachweis von Kauf-/Miet-Interessenten oder zur Vermittlung eines Kauf-/Miet-Vertrags für das in der Vertragsurkunde bezeichnetet Objekt beauftragt. Die Sparkasse darf auch für Kauf-/Miet-Interessenten entgeltlich tätig werden.
Preise:
Der Auftraggeber zahlt beim Zustandekommen eines Kauf-/Miet-Vertrages eine Provision, die sich nach der Höhe des Kauf-/Miet-Preises einschließlich Mehrwertsteuer bemisst. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der in der beigefügten Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarung. Der Auftraggeber hat die Provision auch dann zu entrichten, wenn er die vertraulichen Nachweise ohne Zustimmung der Sparkasse an einen Dritten weitergibt und dieser Dritte einen Kauf-/Miet-Vertrag über das nachgewiesene Objekt abschließt.
Weitere vom Auftraggeber zu zahlende Steuern und Kosten:
Bei steuerlichen Fragen sollte sich der Auftraggeber an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Kosten, die dem Auftraggeber von Dritten in Rechnung gestellt werden (z. B. für Telefon, Internet, Porti) hat der Auftraggeber selbst zu tragen.
Zusätzliche Telekommunikationskosten:
Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der Sparkasse nicht in Rechnung gestellt.
Zahlung und Erfüllung des Vertrags:
Die Sparkasse erfüllt Ihre Verpflichtungen aus dem Auftrag, indem sie dem Auftraggeber Kauf-/Miet-Interessenten nachweist oder einen Kauf-/Miet-Vertrag für das in der Vertragsurkunde bezeichnete Objekt vermittelt. Es werden keine von den gesetzlichen Vorschriften (271 BGB) abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart.
Mindestlaufzeit des Vertrags und Kündigungsregeln:
Die Mindestlaufzeit des Vertrags ergibt sich aus der in der beigefügten Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarung. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.
Kündigungsrechte des Auftraggebers aus wichtigem Grund richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (314 BGB).