Einfamilienhaus in ruhiger unverbaubarer Ortsrandlage mit traumhaftem Ausblick
119.000 €
- Wohnfläche 148,50 m²
- Zimmer 7
- Schlafzimmer 3
- Badezimmer 1
- Grundstücksfläche 496 m²
- Haustyp Einfamilienhaus freistehend
- Etagen 2
- Baujahr 1963
- Provision Mit Provision
- Terrasse
- Keller
- Garage/Stellplatz
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Das Einfamilienhaus wurde 1963 in massiver Bauweise errichtet und 1974 durch einen Anbau mit Garage erweitert.
Eine Fertiggarage kam 1979 dazu.
Die Grundstücksgröße beträgt rund 496 m².
Zum Anwesen gehört auch ein Gartenhaus.
# Ausstattung
Die Wohnbereiche sind größtenteils mit Parkettböden/Dielenböden ausgestattet.
Der Zugang ins Haus ist barrierefrei an der Seite über eine Rampe möglich.
Die Gaszentralheizung hat einen Niedertemperaturkessel.
Das Dach wurde ca. 2007 neu gedeckt.
Hier ist mit rund 148 m² Wohnfläche genügend Platz für eine Familie.
# Weitere Angaben
Separate WCs: 1
Garagen/Stellplätze: 2
Verfügbar ab: sofort
Objektzustand: renovierungsbedürftig
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Die Käuferprovision ist identisch mit der Verkäuferprovision
Grundstücksfläche: ca. 496 m²
# Lagebeschreibung
Schwarzenbach am Wald ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Hof und liegt am Fuße des Döbrabergs im Naturpark Frankenwald. Vom Haus hat man einen herrlichen Blick auf den Döbraberg. Wandern oder Skifahren ist hier direkt vor dem Haus möglich.
Die Bundesstraße B 173 führt zur Autobahn A9 Nürnberg - Berlin (14 km) und A73 Nürnberg - Erfurt.
Wer ohne Pkw nach Schwarzenbach am Wald kommen möchte, erreicht den Ort und die größeren Ortsteile mit dem Linienbus. Es bestehen Verbindungen nach Naila (Umsteigemöglichkeit auf die stündlich verkehrenden Züge der Bahnstrecke Hof-Naila-Bad Steben) nach Kronach und nach Hof an der Saale.
In Schwarzenbach am Wald gibt es Kindergärten, Grund- und Mittelschule und Einkaufsmöglichkeiten.
# Sonstiges
Das Haus wird derzeit noch geräumt und kann nach Kauf kurzfristig übernommen werden.
Deshalb können auch noch nicht alle Räume veröffentlicht werden.
Besichtigungen sind bitte mit der Immobilien eG abzustimmen.
Sprechen Sie uns gerne an.
Alle Angaben stammen vom Verkäufer und wurden von uns nicht selbst ermittelt.
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf: 258.5 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: H
Gültig bis: 2034-03-11
Heizungsart: Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: 24-00133
Rechtliche Angaben
Immobilien eG der Volks- und Raiffeisenbanken Hof-Plauen
Bismarckstraße 33
95028 Hof
Telefon: 09281/1798
Telefax: 09281/ 86142
Mail: info@immobilien-eg.de
Domain: http://www.immobilien-eg.de
Vorstand:
Bernd Schnabel (Vors.)
Jürgen Wiesel
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Dieter Müller
Handelsregister-Eintrag:
Gen.-Reg.: Nr.: 98 Amtsgericht Hof
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE 132954873
Steuernummer: 223 / 106 / 30008
Aufsichtsbehörde gem. § 34c GewO: Ordnungsamt Stadt Hof
Bildquellennachweis:
house of your dream © Olga Lyubkin - Fotolia.com
Europäische Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen (OS-Platform)
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Steitbeilegung von Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungeverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform erreichen Sie über den Link:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@immobilien-eg.de
Geschäftsbedingungen für das Immobiliengeschäft der Immobilien eG der Volks- und Raiffeisenbanken Hof – Plauen, Bismarckstraße 33, 95028 Hof
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu zahlen. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatzleistung mindestens in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Tätigkeiten für den anderen Teil ist uns gestattet.
3. Der Nachweis durch uns gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis unseres Angebotes zurückgewiesen werden unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluß. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.
4. Die Provision aus der Gesamtkaufsumme entsteht und ist zahlbar bei Abschluß des notariellen Vertrages. Die Provisionspflicht entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne uns direkt oder durch Dritte zum Abschluß gekommen ist, wenn die Übertragung der Verfügungsrechte an einem Grundstück in andere Rechtsform als durch Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben. Die ortsüblichen Maklerprovision ist ferner zu zahlen, wenn mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwei Jahren ein anderes Grundstückgeschäft abgeschlossen werden sollte.
5. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossen Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
6. Von einem Vertragsabschluß muß auch nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objektes, Vertragsschließenden und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden.
7. Direkte oder durch Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, sofern uns Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für die volle Provision.
8. Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsabschluß die hierfür ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. Sofern binnen einer Frist von zwei Jahren nach Abschluß des vorerwähnten Rechtsgeschäftes mit dem von uns genannten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, so verpflichtet dies zur Zahlung der für einen Kaufvertrag ortsüblichen Maklerprovision. Sofern ein von uns nachgewiesener Mieter oder Pächter innerhalb von 5 Jahren nach Abschluß des Miet- bzw. Pachtvertrages das Grundstück ankauft, verpflichtet dies ebenfalls zur Zahlung der ortsüblichen Maklerprovision, hierbei kann die ' bereits gezahlte Provision für die Vermietung in Anrechnung gebracht werden.
9. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.
10. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werde, die Einhaltung ' der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
11. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.
Prüfungsverband:
Zuständiger Prüfungsverband nach § 54 GenG ist der Genossenschaftsverband Bayern e.V. mit Sitz in München, erreichbar unter www.gv-bayen.de.