Darf Carla dein Leben verändern?
250 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Weitere Katzen
- Alter jünger als 12 Monate
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
15378 Rüdersdorf. Unsere wunderschöne Carla hatte Ende Februar bereits ihr großes Los gezogen und konnte nach Deutschland ausreisen. Dort angekommen stellte sich jedoch heraus, dass ihre neuen vierbeinigen Mitbewohner mit ihrer Ankunft überfordert waren, sodass Carla nun leider wieder auf der Suche nach dem für sie passenden Plätzchen ist.
Ursprünglich kommt sie aus Cluj in Rumänien, wo sie auf sich aufmerksam machte. Sie miaute, damit man wusste, wo man sie finden kann. Als man sie rief, lief sie schnell auf die Menschen zu. Sie war weniger am Essen und Trinken interessiert als an der Aufmerksamkeit der Menschen. Es wurde dann beschlossen sie mitzunehmen, da der von ihr ausgewählte Platz nicht sehr sicher für einsame Kätzchen war. Erst als sie wusste, dass sie in Sicherheit war, hat sie gegessen und sich schlafen gelegt. Zu Beginn ist sie immer wieder aufgewacht und hat miaut, bis sie festgestellt hat, dass sie in Sicherheit ist.
Sie ist sozial sehr verträglich aber braucht in jedem Fall mindestens einen weiteren aktiven und genauso selbstbewussten Spielkameraden in ihrem Alter. Das süße Mädel ist aktuell ca. 10 Monate jung und hat dementsprechend noch viele Flausen im Kopf. Sie weiß, was sie will und braucht auf jeden Fall viel Beschäftigung.
Carla genießt es in Sicherheit zu sein, wir suchen daher für Carla weiterhin ein Zuhause in Wohnungshaltung. Über einen gesicherten Balkon würde sie sich bestimmt freuen, dies ist jedoch keine Vermittlungsvoraussetzung.
Carla reist kastriert, gechipt, entfloht und entwurmt. Sie besitzt einen EU-Heimtierausweis und ist negativ auf FIV und FELV getestet. Nach einer positiven Vorkontrolle kann sie gegen eine Schutzgebühr von 250 Euro bei dir einziehen.
Möchtest du mit Carla spielend die Welt erkunden? Dann melde dich gerne bei uns.
https://einherzfuerstreuner.de/project/carla/
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.