- Art Mieten
- Fläche 120 m²
- Objektart Büros & Praxen
- Etage 1
- Baujahr 1965
- Nebenkosten 150 €
- Monatsmiete für Gesamtfläche 1.230 €
- Kaution 2.160 €
- Provision Mit Provision
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Bürofläche mit 4 Zimmern, Terrasse und zentraler Lage in Bondorf zu vermieten
Beschreibung:
Willkommen in Ihrem neuen Büro! Diese attraktive Bürofläche mit 4 Zimmern, einer Toilette mit Dusche und einer geräumigen Küche steht in Bondorf zur Vermietung. Mit einer Gesamtfläche von 118 m², zusätzlichen 2 m² Nutzfläche und hochwertigen Böden aus Laminat und Vinyl bietet dieses Büro die perfekte Umgebung für Ihr Unternehmen.
Besonderheiten:
Großes Schaufenster für maximale Sichtbarkeit
Private Terrasse für Pausen und Meetings im Freien
Zentrale Lage für bequemen Zugang zu Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln
Verfügbarkeit:
Aufgrund einer Expandierung des aktuellen Mieters Wirtschaftskanzlei Andreas Wagner,, werden diese Büroräume in Kürze verfügbar sein.
Sichern Sie sich jetzt Ihre Chance, in diesem gut positionierten Büro zu arbeiten.
Merkmale:
-4 geräumige Zimmer für individuelle Arbeitsbereiche
-Moderne Küche für Pausen und Meetings
-Helle und freundliche Atmosphäre mit großen Fenstern
-Nutzfläche von 2 m² für zusätzlichen Stauraum
-Praktische Toilette mit Dusche für Ihre Bequemlichkeit
Lage:
Das Büro befindet sich in einer zentralen Lage in Bondorf, was die Erreichbarkeit für Mitarbeiter und Kunden erleichtert.
# Ausstattung
- Küchenzeile
- WC / Dusche
- Empfangsraum
- Sitzungsraum
- Abstellraum
- Terrasse
# Weitere Angaben
Zimmer: 4
Verfügbar ab: 01.04.2024
Objektzustand: modernisiert
Bodenbelag: Laminat
Warmmiete: 1.230,00 €
Provision: 2 MM + die gesetzliche Mwst.
Hinweis zur Kaution: 2.160,- Euro
Bürofläche: ca. 118 m²
# Lagebeschreibung
Bondorf ist eine Gemeinde im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg, Deutschland. Die Gemeinde liegt etwa 30 Kilometer südwestlich von Stuttgart und gehört zur Region Nordschwarzwald. Mit einer malerischen Landschaft und einer vielfältigen Geschichte bietet Bondorf seinen Bewohnern und Besuchern eine angenehme Umgebung.
Die Gemeinde zeichnet sich durch eine gute Infrastruktur aus, die den Bedürfnissen der Einwohner gerecht wird. Bildungseinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen tragen dazu bei, dass sich die Menschen in Bondorf wohlfühlen. Die örtlichen Vereine bieten zudem eine Plattform für soziale Aktivitäten und gemeinschaftliche Veranstaltungen.
Die Umgebung von Bondorf bietet Möglichkeiten für Naturliebhaber, Wanderer und Erholungssuchende. Die malerische Landschaft des Nordschwarzwalds lädt zu ausgedehnten Spaziergängen und Wanderungen ein. Die Nähe zu verschiedenen Ausflugszielen ermöglicht zudem vielfältige Freizeitmöglichkeiten für die ganze Familie.
Die Geschichte von Bondorf reicht weit zurück, und historische Gebäude zeugen von der traditionsreichen Vergangenheit der Gemeinde. Gleichzeitig ist Bondorf jedoch auch eine moderne Gemeinde, die sich den Herausforderungen der Gegenwart stellt und zukunftsorientiert entwickelt.
Insgesamt ist Bondorf eine lebendige und attraktive Gemeinde, die ihren Bewohnern eine hohe Lebensqualität bietet. Mit einer ausgewogenen Mischung aus Tradition und Fortschritt präsentiert sich Bondorf als ein Ort, der die Bedürfnisse seiner Einwohner ernst nimmt und zugleich offen für neue Entwicklungen ist.Entfernungen:
Kindergaerten 0,3 km
Grundschule 0,4 km
Autobahn 3 km
# Sonstiges
Alle Angaben in den Exposés sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem jeweiligen Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Eine Weitergabe des Exposés an Dritte nur mit Einverständnis der Wirtschaftskanzlei.
Besichtigungen:
Beurteilen Sie selbst, ob Lage, Raumaufteilung, Flächenangebot, Außenanlage und weitere Faktoren Ihren Bedürfnissen entsprechen. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Besichtigungstermin.
Zusätzlich sind wir auch über unsere Social Media- Kanäle erreichbar:
➡ Instagram
Wir freuen uns sehr auf Ihre Kontaktaufnahme!
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf: 322.9 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: H
Gültig bis: 2034-02-06
Anbieter-Objekt-ID: 24-59-01
Rechtliche Angaben
Wirtschaftskanzlei Immobilien
Hindenburgstrasse 38/1
71149 Bondorf
Tel.: 07457 69 99 61 0
E-Mail: immobilien@wirtschaftskanzlei.online
USt-IdNr.: DE355491166
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Benjamin Tausch (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-3Z1O-0TDXC-29 (für § 34 d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-175-RSWM-71 (für § 34 f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-175-T3CB-19 (für § 34 i GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34 c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34 i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.