4 Zimmer Wohnung in ländlicher Lage nähe Langenaltheim
835 €
- Wohnfläche 90 m²
- Zimmer 4
- Schlafzimmer 3
- Badezimmer 1
- Verfügbar ab September 2024
- Wohnungstyp Erdgeschosswohnung
- Online-Besichtigung Möglich
- Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
- Badewanne
- Altbau
Standort
Beschreibung
Diese ab dem nächst möglichen Zeitpunkt zu vermietende helle Wohnung liegt im EG eines 3 Familienwohnhauses ist der Nähe von Langenaltheim auf einem sehr idyllischen Hof in Alleinlage. (hier werden Pferde und Hunde gehalten)
WICHTIG! ist noch anzumerken, dass hier Tierhaltung ausdrücklich erlaubt ist, aber die Haltung von Hunden nicht möglich ist, da auf dem Nebengrundstück des Vermieters ein großes Rudel Hunde gehalten wird. Die Haltung von extrem kleinen Hunden oder auch jeglicher Art von Katzen, Vögel etc. ist erlaubt.
Auch ist es möglich ein Pferd mit einzustellen (nur Wallache)
Die Wohnung selbst ist mit Naturstein- und Fliesenböden ausgestattet und wie folgt aufgeteilt:
Vom Gang aus kommt man rechtsseitig in die Dusche, das Badezimmer mit Wanne und WC (die Wanne wurde abgedeckt, da hier die Waschmaschine und der Trockner standen, eine Waschmaschine kann aber in die Küche integriert werden).
Rechtsseitig vom Gang sind 3 Zimmer angeordnet wobei das hinterste Zimmer ein Durchgangszimmer ist.
Die Küche sowie die gesamte Wohnung, ist nicht möbliert und kann daher nach belieben eingerichtet werden.
Die Warmmiete beträgt pauschal 836,-- € monatlich und es erfolgt keine NBK Abrechnung.
Ein PKW kann im Hofraum abgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass nur Anfragen bei denen einen Telefonnummer hinterlassen wird beantwortet werden.
Rechtliche Angaben
Impressum
Versicherungsbüro A. Lämmerer e.K.
Bgm.-Rukwid-Str. 39
91788 Pappenheim
Tel.: 09143-1356
Fax: 09143-6143
Mobil: 0175-4066484
E-Mail: alaemmerer@hotmail.com
Inhaber: Carola Lämmerer
Handelsregister: HRA Ansbach
USt-IdNr.: DE259685018
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Carola Lämmerer (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsvertreter), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-J1VL-T8NF2-90 (für § 34d GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Berufsbezeichnung
Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.