2135m2 Grundstück im Außenbereich gem. §35 BauGB Abs. 1

260.000 € VB

  • Grundstücksart Land-/Forstwirtschaft
  • Angebotsart Kaufen
  • Grundstücksfläche 2.135 m²
  • Verfügbar ab Mai 2024
  • Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
  • Online-Besichtigung Nicht möglich

Standort

25451 Kreis Pinneberg - Quickborn

Beschreibung

Sie haben eine Privilegierung?
Dann haben wir für Sie das perfekte Grundstück mit einem Rohbau!

Wir präsentieren Ihnen ein ca. 2135m² großes Grundstück in Quickborn, bei dem sowohl Kapitalanleger als auch Privatanleger die Möglichkeit haben, ein interessantes Investment zu tätigen. Derzeit befindet sich auf dem Grundstück ein fast fertiggestellter Rohbau. Der Dachstuhl muss nur noch errichtet werden, der bereits vorhanden ist. Das Grundstück ist teilerschlossen.

Das Areal befindet sich im Außenbereich und unterliegt den Bestimmungen des §35 BauGB. Im Außenbereich darf gemäß §35 BauGB Abs. 1 nur in Ausnahmefällen gebaut werden. Privilegierte Vorhaben können jedoch unter bestimmten Bedingungen genehmigt werden, sofern öffentliche Belange nicht dagegen sprechen und eine ausreichende Erschließung gewährleistet ist.

Zu den privilegierten Vorhaben zählen unter anderem land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe oder Vorhaben, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Wärme,
Elektrizität, Gas oder Telekommunikation dienen.

Im Bereich der land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe können hier beispielsweise Stallungen, Scheunen, Lagerhallen oder ähnliches gebaut werden.

Auch der Anbau von Obst oder Gemüse sowie der Betrieb von Vieh- und Geflügelhaltung sind auf einem solchen Grundstück im Außenbereich möglich.

Gartenbaubetriebe können hier beispielsweise Gewächshäuser oder Folientunnel errichten und den Anbau von Pflanzen oder Gemüse in größerem Umfang betreiben.

Vorhaben zur öffentlichen Versorgung mit Wasser, Wärme, Elektrizität, Gas oder Telekommunikation können beispielsweise der Bau von Wasserversorgungsanlagen, Wärmekraftwerken, Strommasten oder Telekommunikationsmasten sein.

Wichtig ist dabei, dass die Bebauung im Einklang mit den Vorschriften des Baurechts und der Bauordnung steht und öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld eine rechtsverbindliche Auskunft von der zuständigen Behörde einzuholen, um sicherzustellen, ob für das Bauvorhaben im Außenbereich eine Genehmigung erforderlich ist.

Insgesamt bietet dieses Grundstück eine seltene Gelegenheit, um in einer idyllischen Lage im Außenbereich zu bauen. Mit seinen 2135m² Größe und seiner Ausrichtung nach Süden bietet es eine Vielzahl von Möglichkeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe sowie Gartenbaubetriebe und Vorhaben zur öffentlichen Versorgung mit Wasser, Wärme, Elektrizität, Gas oder Telekommunikation.

Ob das Grundstück in Zukunft als Bauland ausgewiesen wird, lässt sich nicht vorhersehen. Die Entscheidungen der zuständigen Behörden hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, die in der Zukunft nicht vorhersehbar sind und sich auf den Immobilienmarkt auswirken können.

**Lage**
Der Kreis Pinneberg grenzt an die Elbmetropole Hamburg. Im Osten schließt sich der Kreis Segeberg und im Norden der Kreis Steinburg an. Im Süden lieft jenseits der Elbe der niedersächsische Landkreis Stade. Der Kreis Pinneberg ist Teil der Metropolregion Hamburg und zählt zu den starken Regionen im Land Schleswig Holstein, mit einer modernen, forschungsintensiven Wirtschaftskultur.

Gut ausgebauter öffentlicher Personennahverkehr, die Autobahn A7 und A23, der Flughafen Hamburg und die regionalen Flugplätze sowie die Elbe als Bundeswasserstraße sorgen für eine gute Verkehrsanbindung.


**Entfernungen**:

Flughafen Hamburg 13,73 km
Bahnhof Quickborn Süd 3,43 km
Autobahn A23 5,87km
Autobahn A7 Quickborn 11,00km
Nahe gelegene Zentren

Norderstedt 9,93km
Hamburg 20,41km
Lübeck 57,34km


Sollten Sie fragen haben, melden Sie sich gern bei uns.

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