❌Baumaschinen - Gerüst und Anhängerverleih
1 €
- Art Bau & Handwerk
Beschreibung
Baumaschinenverleih
❌Abhollager: Peterstraße 2, zwischen Hausnummer 2-6 Hof
46236 Bottrop❌
❌Wichtig ! Bitte immer vorher anrufen da das Lager nicht immer besetzt ist
Tel Nr. : 017683402404❌
Preise auf Anfrage
Wir bieten an:
Anhänger
Rüttelplatten
Wurzelfräsen
Bautrockner
Kabelschälmaschinen
Häcksler
Rohrreinigungsmaschinen
Stampfer ( Frosch )
Holzspalter
Gerüste
Bauschuttrutschen
Kettensägen
Erdbohrer
Einfriergeräte
Tapeziermaschinen
Kernbohrgeräte
Wandschleifer
Staubsauger
Wildkrautbürste
Nassschneider ( Fliesen )
Nassschneider ( Pflastersteine )
Pressmaschine ( Wasserleitungen )
Presse ( Kugellager usw )
Heckenschären
Abbruchhammer
usw.
Einfach anfragen 0176/83402404
Firmenanschrift
F.M.Bröscher
46236 Bottrop
Ehrenplatz 20
❌Abhollager: Peterstraße 2, zwischen Hausnummer 2-6 Hof
46236 Bottrop❌
Rechtliche Angaben
Kontakt : F.M.Bröscher
Ehrenplatz 20
46236 Bottrop
St.nr. : 308 / 5112 / 2978
AGB
1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem
Zustand.
Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät schonend und pfleglich zu behandeln und vor
Überbeanspruchung zu schützen. Außerdem hat er für Wartung und Pflege des Gerätes
im üblichen Rahmen zu sorgen. Der Mieter trägt die anfallenden Kosten für
Betriebsstoffe.
Das Gerät ist nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem, betriebsfähigen , der
Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand und gereinigt zurückzugeben.
2. Der Mieter ist mit der Bedienung vertraut gemacht und über die Einsatzmöglichkeiten
Gerätes informiert worden.
3. Der Mieter trägt Sorge dafür, dass das Gerät nur von ausreichend eingewiesenem und
ggf. dafür ausgebildetem Personal bedient wird.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und
einzuhalten, welche ihm bekannt sind, bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen
werden können.
Er wurde auf das Tragen von Schutzkleidung bei Benutzung des Gerätes eingehend
hingewiesen.
Weiter verpflichtet er sich, das Gerät keinem Dritten zu überlassen.
5. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend ,gem.
Verwendung , einzusetzen. Für evtl. Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät ,
die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist, haftet der Mieter.
6. Jeglicher Schaden am Gerät , der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter
unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder einen Vollschaden trägt der Mieter die
Haftung