Verleih Gläser für Partys und Events Weingläser Sektgläser Mieten
1 €
Beschreibung
Preis: 1€ pro Glas am Tag
Abholung: Abends vor dem Event zwischen 18 und 20 Uhr
Rückgabe: Am nächsten Morgen bis 10 Uhr
Kaution: 20€ je Korb
Gebühr bei Glasbruch: 5€ pro Glas
Beschreibung:
Planen Sie eine Party oder ein Event und benötigen noch Gläser? Bei uns können Sie stilvolle Gläser für Ihre Veranstaltung mieten! Egal ob für Hochzeiten, Geburtstage oder Firmenfeiern - wir haben das passende Glas für jeden Anlass.
Unsere Gläser sind hochwertig und in einwandfreiem Zustand. Sie können die Gläser bequem am Abend vor Ihrem Event zwischen 18 und 20 Uhr abholen und am nächsten Morgen bis 10 Uhr zurückbringen.
Im Angebot:
7 Körbe große Weingläser: 25 Gläser je Korb
2 Körbe kleine Weingläser: 24 Gläser je Korb
9 Körbe Sektschalen: 15 Gläser je Korb
2 Körbe Wassergläser: 36 Gläser je Korb
Hinweis: Vermietet wird körbeweise.
Beispiel für eine Mietdauer:
Wenn Ihr Event am Samstagabend stattfindet, holen Sie die Gläser am Freitagabend zwischen 18 und 20 Uhr ab und bringen Sie am Sonntagmorgen bis 10 Uhr zurück. Die Mietdauer beträgt somit zwei Tage, und die Mietkosten belaufen sich auf 2€ pro Glas.
Pro Korb erheben wir eine Kaution von 20€, die Sie selbstverständlich bei unversehrter Rückgabe zurückerhalten. Sollte ein Glas zu Bruch gehen, berechnen wir eine Gebühr von 5€ pro Glas.
Reservieren Sie Ihre Gläser rechtzeitig, um sicherzustellen, dass an Ihrem großen Tag alles perfekt ist!
Mieten Sie bei uns und machen Sie Ihr Event unvergesslich!
Rechtliche Angaben
Impressum Bianca Kunze Bianca Kunze Online Handel Zum Braken 14, 31275 Lehrte Kontakt Telefon: 015124089624 E-Mail: info@vermietung-kunze.de EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Quelle: https://www.e-recht24.de