Personalsachbearbeiter / Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/div)
- Art Buchhalter/-in
- Berufserfahrung Mit Berufserfahrung
- Arbeitszeit Vollzeit
Beschreibung
Wir suchen im Rahmen der direkten Personalvermittlung / Festanstellung (keine Zeitarbeit!) für ein renommiertes Unternehmen in Köln einen Personalsachbearbeiter (m/w/div).
Ihre Aufgaben:
- Erstellen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Führung und Pflege der Personalakten
- Erstellen von Arbeitsverträgen, Kündigungen etc.
- Melde- und Bescheinigungswesen
- Überwachung der Zeiterfassung
- Ansprechpartner/in für alle Mitarbeiter hinsichtlich personal-relevanter Dinge
- Ermittlung der Rückstellungen im Personalbereich
Ihr Profil:
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- Berufserfahrung im Bereich Personal und Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Gute MS-Office-Kenntnisse
- Kenntnisse im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- Eigeninitiative und selbständige Arbeitsweise
- Teamfähigkeit
Unser Kunde bietet Ihnen:
- Ein attraktives Gehalt
- Eine sehr gute Einarbeitung
- Ein kollegiales Arbeitsumfeld
Für weitere Infos stehen wir Ihnen auch gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800-6991000 zur Verfügung.
Weitere Stellenangebote im Bereich Lohn/Gehalt und Personalsachbearbeitung finden Sie auch auf unserer Homepage unter der Rubrik "Jobbörse".
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail oder nutzen Sie das Online-Bewerbungsformular auf unserer Homepage.
RIW Personalservice GmbH
Frau Diana Schäfer
Albin-Köbis-Str. 16
51147 Köln
Tel. (022 03) 69 91-118
Fax: (022 03) 69 91-218
Internet: www.riw-personalservice.de
Rechtliche Angaben
RIW Personalservice GmbH
Albin-Köbis-Str. 16
51147 Köln
Tel. (022 03) 69 91-0
Fax: (022 03) 69 91-16
E-Mail: koeln@riw.de
Internet: www.riw-personalservice.de
Geschäftsführer: André Krüger
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 51913
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 231778749
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Jörg Stümer (Anschrift wie oben)
Zuständige Erlaubnisbehörde: Bundesagentur für Arbeit/Regionaldirektion Nordrhein- Westfalen in Düsseldorf.
Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG ab dem 04.12.2003 unbefristet.