Lohnsteuerhilfeverein - Einkommensteuererklärung Hirschaid
VB
Beschreibung
Wir erstellen die Steuererklärung für Sie.
**Alle Leistungen für Steuerring-Mitglieder im Detail:**
Unterlagen sichten, Formulare ausfüllen, Steuerermäßigungen beantragen, Bescheide prüfen – wir übernehmen alle Arbeiten rund um die Steuererklärung und sichern damit Ihre Steuervorteile.
- Beratung zur Steuerklassenwahl
- Erstellen der Einkommensteuererklärung
- Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der
Finanzämter und Familienkassen
- Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld
- steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente)
- Beratung zur Rentensteuer sowie zur Besteuerung von Pensionen
und Betriebsrenten (Alterseinkünftegesetz)
- steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum
Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer
- Beantragen von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen,
haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen etc.
- Beantragen von Freibeträgen für den Lohnsteuerabzug
- Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Beamte
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Soldaten
- Rentner
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Unterhaltsempfänger
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
Ebenso dürfen wir Sie dann auch beraten bei:
- Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünften aus Kapitalvermögen, wie z. B. Zins- und
Dividendeneinnahmen
- sonstigen Einkünften, wie z. B. Gewinne aus privaten
Veräußerungsgeschäften von vermietetem Wohneigentum
**Folgende Personengruppen dürfen wir nicht beraten:**
- Selbstständige und Freiberufler
- Gewerbetreibende im Haupt-/Nebenberuf (Kleingewerbe)
- Landwirte und Forstwirte
Allerdings dürfen die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 18.000 Euro bei Singles und 36.000 Euro bei Ehegatten betragen.
Der **Mitgliedsbeitrag** richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen. Gerne können Sie vorab Ihren Beitrag hier berechnen lassen:
https://www.steuerring.de/arbeitnehmer-steuererklaerung/gehringer/hirschaid.html
Rechtliche Angaben
Beratungsstelle Hirschaid
verantwortlich für den Inhalt dieser Online-Seiten:
Ann-Katrin Gehringer
Jägerstraße 14
96114 Hirschaid
Tel. 09543/6998238
Tel. 0160/8165030
E-mail: ann-katrin.gehringer@steuerring.de
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV Ann-Katrin Gehringer, Jägerstraße 14, 96114 Hirschaid.
Die Beratungsstelle erbringt steuerliche Hilfeleistungen im Namen und für Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins:
Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.
Alsfelder Str. 10
64289 Darmstadt
Tel. 06151-97840
Fax 06151-978497
E-mail: info@steuerring.de
Vertretungsberechtigt:
Rainer Faßnacht, (Mitglied des Vorstands) Christian Munzel (Vorstandssprecher)
Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.
Alsfelder Str. 10
64289 Darmstadt
Weitere Informationen:
http://www.steuerring.de/lohnsteuerhilfeverein/impressum.html
https://www.steuerring.de/datenschutz-facebook/
Wir dürfen Sie nach § 4 Nr. 11 StBerG Beraten, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als: Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten, freiwillig Wehrdienstleistende, Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes, Auszubildende, Pensionäre/Versorgungsempfänger, Rentner, Unterhaltsempfänger Dann dürfen wir Sie auch beraten bei: Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Einkünften aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen, sonstigen Einkünften, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum, sofern diese Einnahmen insgesamt 13.000,- Euro bzw. 26.000,- Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht übersteigen. Generell dürfen keine Gewinne oder umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.