• Lohnsteuerhilfeverein - Einkommensteuererklärung Hirschaid

    VB

    Jägerstraße 14,  96114 Bayern - Hirschaid
    07.05.2024

    Beschreibung

    Wir erstellen die Steuererklärung für Sie.

    **Alle Leistungen für Steuerring-Mitglieder im Detail:**

    Unterlagen sichten, Formulare ausfüllen, Steuerermäßigungen beantragen, Bescheide prüfen – wir übernehmen alle Arbeiten rund um die Steuererklärung und sichern damit Ihre Steuervorteile.

    - Beratung zur Steuerklassenwahl
    - Erstellen der Einkommensteuererklärung
    - Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der
    Finanzämter und Familienkassen
    - Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld
    - steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente)
    - Beratung zur Rentensteuer sowie zur Besteuerung von Pensionen
    und Betriebsrenten (Alterseinkünftegesetz)
    - steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum
    Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer
    - Beantragen von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen,
    haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen etc.
    - Beantragen von Freibeträgen für den Lohnsteuerabzug
    - Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden

    Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:

    - Arbeitnehmer
    - Auszubildende
    - Beamte
    - Pensionäre / Versorgungsempfänger
    - Soldaten
    - Rentner
    - freiwillig Wehrdienstleistende
    - Unterhaltsempfänger
    - Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes

    Ebenso dürfen wir Sie dann auch beraten bei:

    - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
    - Einkünften aus Kapitalvermögen, wie z. B. Zins- und
    Dividendeneinnahmen
    - sonstigen Einkünften, wie z. B. Gewinne aus privaten
    Veräußerungsgeschäften von vermietetem Wohneigentum

    **Folgende Personengruppen dürfen wir nicht beraten:**

    - Selbstständige und Freiberufler
    - Gewerbetreibende im Haupt-/Nebenberuf (Kleingewerbe)
    - Landwirte und Forstwirte

    Allerdings dürfen die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 18.000 Euro bei Singles und 36.000 Euro bei Ehegatten betragen.

    Der **Mitgliedsbeitrag** richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen. Gerne können Sie vorab Ihren Beitrag hier berechnen lassen:
    https://www.steuerring.de/arbeitnehmer-steuererklaerung/gehringer/hirschaid.html

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